Mein Paket wurde am 10.10 in einer Packstation abgegeben, da ich mich zu diesem Zeitpunkt im Ausland befand und niemand zuhause anzutreffen war. Ich bat einen Bekannten darum das Paket abholen, was dann auch am 12.10 geschah. Ich selber war am 16.10 zurück und hatte Online am 03.10 die Retoure eingereicht, diese wurde auch akzeptiert. Leider konnte ich krankheitsbedingt das Paket erst am 10.08. zur Post bringen, dort hieß es allerdings das die Frist schon abgelaufen sei.
Laut Rechtsprechung (EU-Verbraucherrechterichtlinie heißt es: Darüber hinaus kommt es darauf an, wer die Ware entgegennimmt. In der Widerrufsbelehrung heißt es „Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter“. In der Praxis bedeutet dies: Wenn Ihr bei der Bestellung ausdrücklich angegeben habt, dass ein bestimmter Nachbar das Paket in Eurem Namen empfangen soll, beginnt die Frist durch dessen Sendungsannahme „ganz normal“ zu laufen – wird also genauso behandelt, als wenn Ihr selbst die Ware entgegennehmt.
Somit wäre der 10.08 noch in der 30 tägigen Frist.
Ich würde mir wünschen das Zara mit der Rückgabe bei solchen „Problemen“ individuell drauf eingehen würden und kulanter wären, so wie andere Firmen auch! Bisher habe ich noch nie so einen schlechten Service erlebt!
Antwort von Aylin
26-10-2020 um 09:39
Der Aktuelle stand ist, dass ich noch immer keine Rückmeldung erhalten habe.
Ich würde mir ein kleines Entgegen kommen wünschen, da laut Gesetz, die Retoure noch im Rahmen der Frist war.
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