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1 Reklamation

ExtraEnergie - Unangekündigte Preiserhöhung und nachträgliche Zusendung eines Schreibens mit versteckter Preisanpassung

  • Gelöst
  • 07 Feb 2018
  • #2304
  • 133

Im Zusammenhang mit der diesjährigen Zählerstandsübermittlung fiel mir nach eingehender Prüfung der Vorjahresrechnung auf, dass sich in der Schlussrechnung für das Jahr 2016 der Arbeitspreis gegenüber dem Jahr 2015 um 32% erhöht hatte.
Daraufhin habe ich am 06.01.2018 zunächst über das Kontaktformular eine Anfrage gestellt, wie diese Erhöhung zu erklären sei und darüber hinaus am gleichen Tag per E-Mail meinen Widerspruch gegen die Schlussrechnung vom 01.03.2017 eingelegt.
Am 12.01.18 antwortete mir Extraenergie: „Bezug nehmend auf Ihre Anfrage möchten wir Ihnen hiermit den Nachweis über den Versand der Preisanpassung zukommen lassen.
Im Anhang dieser E-Mail finden Sie die originale Mitteilung, welche wir zu dem dort genannten Datum an Sie versendet haben. “
Im Anhang befand sich das – nach Rechtslage unwirksame (s. Oberlandesgericht Düsseldorf Urt. v. 20.10.2016, Az.: I-20 U 37/16) - Schreiben „Energiemarktentwicklungen und Preisanpassungen“ mit einem versteckten Hinweis auf die Veränderung des Arbeitspreises zum 01.02.2016.
Am 13.01.18 schrieb ich daraufhin an Extraenergie, dass ich meinen Widerspruch gegen die Schlussrechnung aufrecht halte, da mir das von Extraenergie angeführte Schreiben weder per E-Mail noch über den Postweg zugegangen ist.
Darauf antwortete Extraenergie am 19.01.18 (AuftragsNr: 291535 Ticket: 4421185) : „Gern möchten wir Sie über unsere attraktiven Angebote in einem persönlichen Gespräch beraten. Leider liegt uns für einen Rückruf keine Rufnummer Ihrerseits vor.
Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund unserer tagesaktuellen Preise der Versand eines schriftlichen Angebotes nicht möglich ist.
Nutzen Sie unsere kostenlose Servicehotline oder teilen Sie uns Ihre Rufnummer sowie einen geeigneten Zeitpunkt für einen Rückruf mit. Unsere Servicemitarbeiter stehen Ihnen für eine telefonische Beratung gerne zur Verfügung. “
Mein Anruf am 24.01.18 führte zu keinem Ergebnis, da die Mitarbeiterin im Kundenservice nicht auf meinen Widerspruch eingehen konnte. Wir haben lediglich vereinbart, dass mich ein anderer Mitarbeiter telefonisch kontaktieren soll. Dieser Anruf ist sowohl zu den abgesprochenen als auch zu den von mir per E-Mail vorgeschlagenen Terminen nicht erfolgt.
Meine Forderungen an Extraenergie:
1. Korrektur der Schlussrechnung für das Jahr 2016 und Erstellung einer Schlussrechnung 2017 jeweils auf Basis des ursprünglichen Arbeitspreises von 2015,
2. Erstattung der überzahlten Rechnungsbeträge,
3. entsprechende Anpassung der Abschlagzahlungen für das Jahr 2018.

12-04-2018 um 21:39


Problem gelöst

3 / 10

Kundendienstbewertung

Nein

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Extraenergie hatte mir auf meine per E-Mail übersandten Widersprüche hin zwei Angebote unterbreitet, die nicht annähernd die ungerechtfertigten Preiserhöhungen kompensiert hätten.
Erst im Zuge eines Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. wurde mir zügig ein Vergleichsvorschlag unterbreitet, den ich angenommen habe. Die Preiserhöhung wurde rückwirkend kompensiert und eine adäquate Erstattung erfolgte sehr zeitnah.
Mein Rat ist, nicht davor zurückzuschrecken, die Schlichtungsstelle einzuschalten.

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