Trip-ID: 5653975
Sehr geehrte Damen und Herren,
der oben genannte Flug wurde annulliert.
Gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechteverordnung) haben Flugreisende bei Annullierung eines Flugs einen Anspruch nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung auf Erstattung der Flugscheinkosten für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggasts zwecklos geworden ist.
Ich fordere Sie auf, den Betrag in Höhe Von 1.804,89 € bis zum 04.10.2020
auf das unten stehenden Konto zu überweisen oder einen Verrechnungsscheck an unten genannte Adresse zu schicken.
Mit freundlichen Grüßen
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***** Böblingen
Endgültige Einschätzung von Juniarto
11-10-2020 um 20:30
Problem gelöst
3 / 10
KundendienstbewertungNein
Würden Sie es empfehlen?Mit 55 EUR Bearbeitungsgebühr, kann ja Flighttix Abzockerei-Geschäfte veranstalten. Nie wieder Flighttix und wenn es geht nie wieder Bezahlen mit Sofort-Überweisung
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