Fehlende Nebenkostenabrechnungen - Keine Übergabe von Unterlagen an neue Hausverwaltung

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  • 29 Sep 2021
  • #295026
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Die Internetseite von imr verspricht mehr als nach den Erfahrungen von uns Eigentümern bestätigt werden könnte. Eine Nebenkostenabrechnung wurde zwar erstellt, aber nie ordnungsgemäß verabschiedet. Eine weitere Nebenkostenabrechnung wurde nie erstellt und die Frist ist verstrichen. Aus diesen Gründen wurde eine neue Hausverwaltung bestellt. Diese erhält nun leider nicht die Unterlagen, um die ausstehende und folgende Nebenkostenabrechnungen zu erstellen. Auch auf ein Rechsanswaltsschreiben der neuen Hausverwaltung an die abbestellte Verwaltung erfolgte bislang keine Reaktion - siehe Schreiben:

WEG xxxxxxxx./. IMR-Immobilien Management Rück
Erstellung Jahresabrechnung 2019/2020, Belegherausgabe
Sehr geehrte Frau xxxxxx,
in vorbezeichneter Sache zeige ich an, dass wir die xxxxxxx, vertr. d. d. xxxxxxx, anwaltlich vertreten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Der Hintergrund unserer Beauftragung ergibt sich aus dem Umstand, dass Ihnen im Mai 2021 die Unterlagen zur Erstellung der Jahresabrechnung 2019/2020 überlassen wurden. Sie sagten zu, darauf basierend die Jahresabrechnung zu erstellen. Herr xxxxxx bat Sie daraufhin mit E-Mails vom 22.06.2021, 02.07.2021 und 22.07.2021 um Sachstandsmitteilung. Sämtliche dieser E-Mails blieben unbeantwortet, weshalb er Sie sodann mit E-Mail vom 16.08.2021 unter Fristsetzung zum 10.09.2021 zur Vorlage der Jahresabrechnung 2019/2020, alternativ zur Aushändigung der Unterlagen aufforderte.
Nachdem auch diese Frist fruchtlos verstrichen ist, befinden Sie sich nunmehr in dahingehendem Verzug.
Namens und in Vollmacht unserer Partei fordern wir Sie daher nochmals letztmalig zur Erstellung der Jahresabrechnung 2019/2020, sowie Herausgabe sämtlicher Unterlagen der WEG bis spätestens zum
08.10.2021
auf.
21/0264 A- cö 24.09.2021
IMR-Immobilien Management xxxxx
xxxxxxxxxx -
Aktenzeichen:
(bitte stets angeben)
xxxxxxx
RECHTSANWÄLTE - NOTAR





- 2 -
Mit fruchtlosem Fristablauf werden wir der Hausverwaltung andernfalls anraten, die Herausgabe gerichtlich, vorzugsweise im Wege einer einstweiligen Verfügung von Ihnen heraus zu verlangen.
Bereits an dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die derzeitige Hausverwaltung die Jahresabrechnung zu einem Preis von 900,00 € zzgl. MwSt. erstellen wird, sollten Sie binnen der gesetzten Frist lediglich die Belege herausgeben. Diese Kosten würde die WEG anschließend von Ihnen zur Erstattung fordern.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxx
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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29-09-2021 um 17:39 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an IMR Immobilien Management weitergeleitet. Mehr erfahren.

29-09-2021 um 17:39 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an IMR Immobilien Management weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

25-10-2021 um 15:47 Uhr


Problem behoben

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

- nach Veröffentlichung auf Reklamation24 und Rechtsanwaltsschreiben wurden die Unterlagen der WEG letztlich an die neue Hausverwaltung übergeben - deswegen Angabe "behoben", da primäres Ziel,
- imr hat keine der 2 ausstehenden Nebenkostenabrechungen ordnungsgemäß erledigt: eine Abrechnung ohne Verabschiedung und Beschluss; 2.te überfällige Abrechnung (Abgabefrsit abgelaufen): nicht erstellt und muss durch die neue Hausverwaltung erstellt werden,
- dadurch fehlende Angaben in der Steuererklärung für alle Beteiligten (haushaltsnahe Dienstleistungen, Vermieter, Mieter, Eigentümer)
- lt. Recherchen eines Eigentümers ist imr nicht als Hausverwaltung im Gewerberegister eingetragen, sondern lediglich (Kopie aus Firmenwissen / Firmenprofil - letzte Änderung 16.09.20, Recherche 1.10.20) :
"5.2 Tätigkeitsbeschreibung
Eingetragener Gegenstand
Betrieben wird Gebäudereinigung, Hausmeisterservice, Gartenpflege, Raumausstatter und
Trockenbau."

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IMR Immobilien Management
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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