Am 8.06.2023 auf dem Parkplatz 48145 Münster ,Warendorfer Str.189 gepark , da es sich um einen Feiertag handelt, auf den Parkhinweis (Parkschield)nicht geachtet, außerdem ist die Vertragsstrafe dreimal so hoch wie das Verwarngeld auf einem öffentlichen Parkplatz. Vertragsstrafen, die mehr als doppelt so hoch sind wie die Verwarn- oder Bußgelder auf öffentlichen Parkplätzen sind unwirksam! Es findet auch keine Reduzierung auf den Betrag der StVO statt, sondern die Vertragsstrafe kann insgesamt nicht verlangt werden.
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27-07-2023 um 07:32 Uhr
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