Sehr geehrte Damen und Herren,
heute am 26.05.2023 erhalte ich Ihre Zahlungsaufforderung vom 23.05.2023.
In Ihrer Zahlungsaufforderung machen Sie mir den Vorwurf, dass ich am 28.04.2023 in der Goltsteinstraße 38 um 14:46 Uhr folgende Verstöße begangen habe:
1. Blockierung von Kundenstellfläche ohne Einkauf in einem der ausgewiesenen Geschäfte
2. Widerrechtliches Parken auf für andere Mieter / Kunden reservierte Parkfläche.
Ich bitte Sie Ihre Tatvorwürfe zu belegen und bitte Ihrerseits um Nachweis, dass ich keinen Einkauf am 05.01.2023 in einem der ausgewiesenen Geschäfte getätigt habe. Welche sollen dies sein? Des weiteren bitte ich um ein Beweisfoto mit Lage meines Fahrzeugs mit dem sichtbarem Kennzeichen und mit genauer Uhrzeit zu erbringen, damit überprüft werden kann, ob ihre Forderung in Höhe von 40,00 Euro rechtfertigt ist.
Viele Grüße
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
10-06-2023 um 21:01 Uhr
Problem ungelöst
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