Forderung Rechnung/Mahnung

  • 16 Mär 2024
  • #591598
  • 63
Anzeige

Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Betrag zum Parkverstoß (AZ: VNR11591178) wurde von mir rechtzeitig überwiesen. Darf ich hiermit Ihre Mahnung vom 26.02.2024 als nichtig werten? Über eine kurze Antwort an ******@gmx.de wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
****** ******

Teilen

Ärger mit Parkwatcher?

Schreib sofort eine Beschwerde und löse dein Problem!

Beschwerde schreiben!
0
Parkwatcher
Zufriedenheitsindex: 5.7/100

Problem mit Parkwatcher?

Beschwerde schreiben
Ist dies Ihr Unternehmen?

Ähnliche Reklamationen

Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.