Letzte außergerichtliche Mahnung

  • Behoben
  • 17 Nov 2022
  • #439508
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Am 05.10.22 ist mein Pkw mit Kennzeichen verkauft worden. An 4 Folgetagen am 06.10./07.10./11.10.22 hat der Käufer scheinbar falsch geparkt. Unter 4 Aktenzeichen. : VNR2462286, VNR2489988, VNR2523846 und VNR2558388 wurde ich mehrfach angemahnt. Ich habe unverzüglich (24.10.22) per Einschreiben an die Postadresse (am Mainkanal 4) mit Kopie des Kaufvertrages und Anschrift des Käufers geantwortet. Das Einschreiben kam als "nicht abgeholt" zurück. Über dieses Portal und die vorgegebene Webseite (www.parkwatcher.de/falschparker) zu richtende Beschwerde mit Kopie Kaufvertrag blieb wirkungslos. Schriftliche Beschwerde über REKLAMATION24.de ebenfalls bisher ohne Wirkung.

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

12-12-2022 um 10:22 Uhr


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NEIN

Weiterempfehlung?

Versagen auf der ganzen Linie. Ich bekam zwei Mal eine völlig unnötige Anmahnung. Meine eingeschriebne Antwort wurde ungeöffnet zurück geschickt usw. Damit hat man scheinbar bei weniger erfahrenen Mitbürgern Erfolg. Man müßte der Firma das Handwerk legen....

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Parkwatcher
Zufriedenheitsindex: 5.7/100

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