Widerspruch

  • Ungelöst
  • 02 Jun 2023
  • #497948
  • 138
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie schreiben untenstehend in Ihrer Nachricht folgendes:

Die Nutzung der gesamten Privatfläche ist ausschließlich während des Besuches des ansässigen Geschäftes erlaubt. Allerdings haben Sie sich nachweislich von der gesamten Privatfläche entfernt, ohne das dazugehörige Geschäft besucht zu haben bzw. ohne Ihr Fahrzeug umgeparkt zu haben. Eine Zuwiderhandlung und das unnötige Blockieren der gesamten Privatfläche führen zu einem Verwarngeld. Sobald man sich vom Gelände entfernt, wird der Vorgang dokumentiert.

Dieses widersprechen wir wie folgt:

Anbei sende ich Ihnen den Gutschein, den wir im ansässigen Geschäft gekauft haben.
Dem zufolge haben wir unseren PKW nicht entgegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen abgestellt.

Wir möchten Sie höflichst bitten, die Forderung zurückzunehmen.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

16-06-2023 um 20:34 Uhr


Problem ungelöst

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NEIN

Weiterempfehlung?

Es kommt keine Reaktion. Es wurde nicht mal geparkt sondern nur gedreht während ein Kollege in einem Geschäft vor Ort 200€ ausgegeben hat

1
Parkwatcher
Zufriedenheitsindex: 5.7/100

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