Beschwerde zu Ihrer grottenschlechten Beratung

  • 27 Okt 2021
  • #305260
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Hallo Herr ******,

Sie hatten mir im Gespräch vom 24.8.2021 erzählt, dass Sie nur nach RVG abrechnen, mir aber dann am nächsten Tag eine Hororarvereinbarung mit hohen Anwalt-Stundensätzen zugeschickt was genau das Gegenteil ist was Sie mir vorher erzählt haben.
Hier fordere ich Sie auf mir zu erklären, warum Sie offensichtlich nicht mehr zu Ihrem Wort stehen und wie Sie es mit der sogenannten Vertrauensbasis halten, wenn das was Sie sagen am nächsten Tag nicht mehr bei Ihnen gilt!

Wenn ich Ihnen wie von Ihnen gewünscht zum Termin die Akten mitbringe und diese Ihnen vorlege, dann kann ich zumindest erwarten, dass Sie sich sachkundig machen was Ihre Pflicht als Anwalt ist, um dann eine Empfehlung abzugeben.
Stattdessen haben Sie die Akten keines einzigen Blickes gewürdigt und mir dann von der Begründung der bereits eingelegten Beschwerde abgeraten ohne Kenntnis der Rechtslage, ohne Kenntnis der Aktenlage im Verfahren was eine Pflichtverletzung ist.

Wenn Sie mir sogar von was abraten, wovon Sie überhaupt keine Ahnung haben und sich auch nicht sachkundig machen, was ihre Pflicht als Anwalt ist, so fordere ich Sie hiermit auf die Pflichtverletzungen zu erklären.

Wenn sie mir weiterhin im Termin weismachen wollen, dass ich auf meine Auskünfte und finanziellen Ansprüche vor dem Landgericht Mü vollkommen verzichten soll, obwohl in der Akte zwischen dem not. Nachlassverzeichnis und der not. Erbvertragsrechnung eine große Differenz besteht.

Wie können sie sich anmaßen, dass ich auf Ansprüche über einen großen Wert restlos vezichten soll?

Wenn sie mir weismachen wollen, dass ich ich auf meine Auskünfte und finanziellen Ansprüche vor dem Landgericht Mü II verzichten soll, obwohl in der Akte weitere zwei Wohnungen aufgeführt sind.

Wenn sie mir weismachen wollen, dass ich ich auf meine Auskünfte und finanziellen Ansprüche vor dem Landgericht Mü verzichten soll, obwohl in der Akte ein weiteres Haus dokumentiert ist.

Zu dieser offensichtlichen Unfähigkeit mit vielen Beratungsfehlern und inkompetenten Äußerungen wozu kein Auftrag erteilt wurde haben Sie die Frechheit mit eine Rechnung diesmal nach RVG statt der avisierten Stundensätze zu stellen über eine Leistung die Sie nicht erbracht haben.

Hiermit fordere ich Sie auf, diese Rechnung ohne Anspruchsgrundlage sofort zurückzunehmen und meine Fragen restlos zu beantworten, spätestens mit Frist bis

10.11.2021

Nach ergebnislosem Fristablauf sehe ich mich zu weiteren Schritten gezwungen.


Zudem stellt sich hier die Frage, warum Sie dieses fehlerhafte Verhalten als Rechtsanwalt und als ehemaliger CSU-Stadtrat nötig haben.

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27-10-2021 um 21:28 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Rechtsanwälte Bürgel Dr. Härtl weitergeleitet. Mehr erfahren.

11-11-2021 um 11:30 Uhr


Hallo Herr ******,
es ist eine besondere Frechheit und Unhöflichkeit auf meine Erinnerungsschreiben und Fristschreiben zur Klärung ihrer Beratungsfehler durch Ignoranz und weiterer Untätigkeit zu glänzen.
Auch wenn Sie meinen als Anwalt nicht zur Klärung ihrer Fehler beitragen zu müssen ist in Ihrem abzulehnenden Verhalten zu sehen, dass sie offensichtlich auch noch gegen Datenschutzbestimmungen als Anwalt verstossen haben.

Daher fordere ich Sie hiermit auf, mir umgehend die erforderliche Datenschutzvereinbarung, auf deren Grundlage sie bisher meine persönlichen Daten und weiter meine persönlichen Daten die sie bisher von mir erhoben und gespeichert haben, mir zu schicken, spätestens mit einer Frist bis

zum 22. 11.2021

Nach ergebnislosem Fristablauf sehe ich mich gezwungen, die Verstösse auch dem zuständigen Amt für Datenschutz in Bayern zu melden.

Mit besten Grüßen

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Rechtsanwälte Bürgel Dr. Härtl
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