Die WGV war in 5 Monaten nicht imstande mir plausibel zu erklären, weshalb eine Honorarforderunng
wegen Mietunzahlungsfähigkeit
erst vom Rechtsanwalt an den Vermieter dann an die WG
und 3 Jahre später an mich geschickt wurde.
:"Sie waren mietzahlungsunfähig und deshalb zahlen sie. Zahlungsunfahig war ich auch 2018 also hätte die Rechnung gleich an mich gehen müssen. Oder? Was meinen Sie lieber Leser?
Nur ich habe es jetzt sitzen ich muss 650,. Euro Honorarkosten bezahlen Nicht nur der Rechnung ist es vom Karusellfahren schwindlig - mir auch
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Sozialdiakonin
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