Unzulässige Blockade des Updates von Drittanbieter-Apps

  • Ungelöst
  • 28 Dez 2021
  • #332653
  • 170
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Erneut wurden die bei Vertragsabschluss genehmigten Bedingungen einseitig durch Apple geändert und man versucht in erpresserischer Weise durch Blockade des Updates wichtiger Kaufsoftware den Kunden zur Zustimmung dieser Bedingungen zu zwingen. Sie können eine einseitige Änderung der Bedingungen allenfalls von Neukunden vor Vertragsabschluss verlangen, nicht aber von Bestandskunden, die unter diesen Bedingungen keinen neuen Abschluss getätigt hätten.

Erneut wird von der im Impressum angegebenen E-Mail-Adresse versucht, das Geschehen ins Ausland zu verlagern und man weigert sich, eine deutsche ladungsfähige Adresse herauszugeben. Es ist ein klarer Impressumsverstoß, der hier in der unseriösen Manier von sogenannten "Mehrwert-"Nummern genutzt wird, um sich der direkten Konfrontation mit dem Verbraucher zu entziehen.

Ich fordere Apple hiermit auf, umgehend den bei Vertragsabschluss und bis zu den letzten genehmigten Änderungen geltenden Funktionsumfang wieder herzustellen.
Sie können allenfalls Neukunden mit neuen Bedingungen konfrontieren, aber nicht Bestandskunden durch Abschaltung von Funktionen in erpresserischer Weise zwingen, für sie inakzeptable Bedingungen anzunehmen, um den käuflich erworbenen Funktionsumfang wieder zu erlangen.
Es stehen aufgrund der Vorgehensweise daher folgende Verdachtsmomente im Raum:
- Nötigung, weil unter Ausübung eines Übels per Zwang die einseitig von Apple geänderten Bedingungen ohne Ablehnungsmöglichkeit durchgesetzt werden sollen.
- Computersabotage, weil ohne Einverständnis des Nutzers Funktionen blockiert werden, die käuflich erworben wurden.
- Gewerbsmäßiger Betrug, weil einseitig im Nachhinein gegen den Willen des Kunden wichtige Funktionen blockiert werden.

Ich fordere Sie hiermit erneut auf, dies Praktiken umgehend zu unterlassen, die Funktionsfähigkeit meines Geräts wieder herzustellen oder den Kaufpreis zu ersetzen und zzgl. Schadenersatz für die Ausfallzeiten zu leisten.

Das gilt unabhängig von den Ablehnungsgründen, die in diesem Fall erneut aufgrund der Form der Nutzungsbedingungen zu suchen sind. Erneut versuchen Sie mit linksextremistischen ideologischen Formulierungen die Geräte und Kunden für Ihre politischen Zwecke zu instrumentalisieren. Ein Vorgang, den es sonst nirgends auf der Welt gibt, keine andere Sprache wird für diese ideologischen Zwecke verstümmelt. Sie stellen sich damit gegen 80% der Bevölkerung, die diese Sprachverstümmelung ablehnt. Wenn Ihnen so an Gleichberechtigung gelegen ist, bieten Sie zumindest eine Version in Amtssprache an, die einzige Form, die von der Mehrheit akzeptiert wird. Sie werden dann ja sehen, wie sich jeder frei entscheidet, wenn eine Auswahl gezielt getroffen werden muss.

Nachdem Sie in Sachen iCloud zur Vernunft gekommen sind, erwarte ich das Gleiche jetzt auch in Sachen Nutzungsbedingungen. Die Fristsetzungen in der Mail auf Ihre offiziell im Impressum bekanntgegebene E-Mail-Adresse sind unverändert gültig.

Im Fall der Fristüberschreitung sehe ich mich gezwungen gerichtliche Schritte einzuleiten, um meine Rechte durchzusetzen.

Hochachtungsvoll,
****** A.

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22-01-2022 um 11:33 Uhr


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Apple zeigt in arroganter Weise sein wahres Gesicht. Mit fehlenden Angaben im Impressum zu eine ladungsfähigen Anschrift in Deutschland versteckt man sich wie nur von üblen Mehrwertnummern-Abzockern bekannten Methoden hinter Auslandsadressen. Auch Anforderungen zur Bekanntgabe einer ladungsfähigen Adresse kommt man nicht nach. Die im Impressum angegebene "Support"-Mail-Adresse verweist in unrechtmäßiger Art auf eine Adresse in Irland oder alternativ die Support-Kontakte. Hier bekommt man von media.de@apple.com allerdings auch keine Antwort, wenn es um unangenehme Tatsachen geht.

Es ist folgendes festzuhalten:
- Eine nachträgliche Änderung der Vertragsbedingungen ist ausschließlich mit Zustimmung beider Seiten rechtmäßig.
- Beide Vertragspartner, in diesem Fall der Kunde, muss die Möglichkeit haben, ohne Funktionsstörung diese Zustimmung zu verweigern und auf der bei Vertragsabschluss geltenden Regelung zu bestehen.
- Diese Zustimmung in erpresserischer Weise einzufordern, indem wichtige Funktionen des Geräts verweigert werden, die bei Vertragsabschluss unter den dabei geltenden Bedingungen noch verfügbar waren, stellt einen widerrechtlichen Bruch des Vertrags dar, der damit unter Rückzahlung des Betrags annulliert werden muss.
- Ferner lässt dieses Verhalten den Verdacht der Nötigung, sowie Sachbeschädigung/Computersabotage zu, wenn hier die Geräte zur einseitigen Durchsetzung der eigenen Vorstellungen in "Geiselhaft" genommen werden.

Apple Deutschland wird damit letztmals außergerichtlich aufgefordert, das unrechtmäßige Sperren des Apple-Store in Bezug auf Updates und Apps von Drittanbietern zu unterlassen. Diese an neue Bedingungen geknüpften Einschränkungen sind nur für eigene und hier auch nur für neue Produkte zulässig, die zum Zeitpunkt des Kaufs/Vertragsabschluss noch nicht Bestandteil der Vereinbarung waren.

Sollte bis zum 28.01.2022 die erpresserische Computersabotage nicht aufgehoben sein, muss Apple damit rechnen, dass ich Strafanträge wegen des Verdachts der oben genannten Straftatbestände stelle, sowie zivilrechtliche Schritte einleite. Wenn man wie Tesla in einem ähnlich gelagerten Fall vor dem Landgericht München I ein Aufsehen erregendes Gerichtsverfahren wünscht, dann ist das eben so.

Jedenfalls war es nach 5 IPhones auch das Letzte vor dem Wechsel zu Samsung. Es geht hier nur noch um die Wiederherstellung der gekauften und bezahlten Funktionen, die durch Apple in asozialer und widerrechtlich erpresserischer Weise eingeschränkt wurden.

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