"Spielchen" bei der Auszahlung des Direktbonus

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  • 07 Okt 2018
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Hier meine Erfahrungen mit der Bayerischen Energieversorgung GmbH (BEV)


Kurze Beschreibung der Ursache meines Ärgers:

Vom 1.7.2017 bis 30.6.2018 habe ich unter der Vertragsnummer 524576 bei der BEV GmbH Strom bezogen.
Am 4.7.2018 habe ich dann die Endabrechnung erhalten, in der die an mich zu leistenden Zahlungen aufgeführt waren, und zwar:

a) Guthaben aus geringerem Verbrauch
b) Neukundenbonus
c) Guthaben aus Direktbonus .

Die Zahlung für a) ging am 20.07.2018 aus meinem Konto ein, die Zahlung von b) wurde am 11.07.2018 bei mir gebucht. Die Zahlung zu c) (Direktbonus) fehlt bis jetzt.

Ich habe mich am 07.08.2018 telefonisch wegen der fehlenden Zahlung des Direktbonus beim Kundenservice der BEV gemeldet. Dabei wurde mir zugesichert, dass die Zahlung bis zum Ende der Woche (also bis zum 10.08.2018) erfolgen werde.

Da auch nach diesem Termin kein entsprechender Zahlungseingang auf meinem Konto fest zu stellen war, habe ich am 13.08.2018 wiederum beim Kundenservice der BEV telefonisch angefragt, welche Probleme es denn geben würde. Dabei wurde mir bestätigt, dass die Reklamation am 07.08.2018 an die zuständige Abteilung zur Bearbeitung weitergegeben worden sei, aber leider noch kein Ergebnis vorliege. Es wurde mir aber zu gesichert, dass die Auszahlung jetzt zum nächsten Rechenlauf (entweder Mitte oder Ende August) erfolgen würde. Vorsichtshalber werde man aber die Reklamation noch einmal an die zuständige Stelle weitergeben.

Am 19.09.2018 habe ich dann eine E-Mail an den Kundenservice der BEV geschickt, in der ich die oben geschilderten Vorgänge noch einmal zusammen gefasst habe und eine Frist bis zum 30.09.2018 für die Zahlung des Direktbonus gesetzt habe.

Am 27.09.2018 erhielt ich ein Schreiben (Datum 26.09.2018) der Leiterin des Kundenservice, in dem der Eingang meiner Mail vom 19.09.2018 bestätigt wurde und eine laufende Prüfung der Angelegenheit festgestellt wurde, mit der Bitte noch etwas Geduld für die „mit angemessener Sorgfalt“ vorzunehmenden Untersuchungen auf zu bringen.

Eine Zahlung für den Direktbonus habe ich aber bis heute (07.10.2018) nicht feststellen können.

Der nächste Schritt muss dann logischerweise ein Mahnbescheid sein, den ich wahrscheinlich in den nächsten Tagen veranlassen werde.

Abschließend kann ich mich nur fragen, welches Ziel die BEV mit diesen „Spielchen“ verfolgt, da sie doch die Rechtmäßigkeit des Anspruchs in der Endabrechnung vom 04.07.2018 bereits schriftlich bestätigt haben und man sich doch fragt, welche „Untersuchungen“ denn dann noch durchzuführen sein sollten.

Ich kann nur allen Interessenten raten, vor dem Vertragsabschluss mit der BEV GmbH noch einmal die Konkurrenten genauer zu prüfen, ob dabei nicht ein Anbieter mit verlässlicherem Kundenservice und besserer Zahlungsmoral ist.

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

06-11-2018 um 16:36 Uhr


Problem behoben

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

2 Tage nach der Reklamation hat BEV den Sofortbonus überwiesen, allerdings ohne ein Wort der Erklärung oder gar einer Entschuldigung.
Da ich vermute, dass diese Vorgehensweise System hat, kann ich BEV nicht als Strom- oder Gaslieferanten empfehlen!!

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Bev Energie
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