Kein e Rückzahlung des Guthabens nach Erstellung der Jahresrechnung

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  • 04 Jan 2019
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Laut Jahresrechnung vom 06.12.2018 sollte ich eine Rückzahlung in Höhe von 549,93 € + Neukundenbonus in Höhe von 247,51 €, also insgesamt 797,44 € erhalten. Trotz mehrmaliger telefonischer und schriftlicher Aufforderung zur Überweisung des Betrages auf mein Konto habe ich das Guthaben bisher nicht erhalten. Ich werde nun bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren. Da ich nächste Woche in dieser Angelegenheit einen Termin zur Beratung der weiteren Vorgehensweise gegen Sie bei meinem Rechtsanwalt habe, ziehe ich auch in Betracht einen Mahnbescheid gegen Sie zu erlassen, bzw. die noch fälligen monatglichen Abschlagsbeträge zu je 200.- für Januar und Februar zurückbuchen zu lassen. Ihr Verhalten ist höchst unverschämt, vor allem das noch nicht einmal eine Rückmeldung auf mein Schreiben oder meine Emails erfolgt.

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

04-02-2019 um 07:49 Uhr


Problem behoben

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Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Ich habe auf mehreren Bewertungsportalen meine Meinung über BEV eingestellt un d BEV mit Emails bombadiert. Nach Beratung meines Anwaltes und darauffolgender Email an BEV wurde anstandslos mein Guthaben und mein Neukundenbonus an mich überwiesen. Der Kundenservice war grottenschlecht.

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Bev Energie
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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