Defektes Gerät - keine Erstattung

  • Ungelöst
  • 30 Jul 2021
  • #272248
  • 532
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Online kaufte ich vor genau einem Jahr einen Bosch-Bohrhammer für ca. 180 Euro.

Nach dem zweiten Einsatz gab das Bohrfutter das eingespannte Werkzeug nicht mehr frei.

Ich meldete mich daraufhin Bei Böttcher, man bat mich, direkt mit Bosch Kontakt aufzunehmen und die Reparatur direkt zu beauftragen. Auf Rückfrage bei Böttcher teilte man mir mit, dass die Kosten der Reparatur nicht von mir getragen werden müssen.

Leider verschickt Bosch keine pdf-Dokumente sondern nur Links. So erhielt ich den KV von Bosch auch nur als Link und leitete diesen an Böttcher weiter.
Hierauf kam die Rückmeldung, man könne den Link nicht öffnen. Daher schickte ich die heruntergeladene pdf ebenfalls.

Es erfolgte keine weitere Rückmeldung, nur Bosch wies mich darauf hin, dass man mein Gerät in Kürze entsorgen würde, wenn ich mich nicht für Reparatur oder Rücksendung entscheiden würde.
Daher erteilte ich die Freigabe für die Reparatur (29 Euro) und zahlte diese auch umgehend.

Ich erhielt den Bohrhammer zurück, jedoch trat der Fehler sofort wieder auf: Das Werkzeug steckte im Bohrfutter fest und lies sich nicht mehr lösen (es handelt sich erneut nicht keinen schweren Einsatz, sondern um einen Rührstab für Farbe).

Nach deutschem Recht steht mir nun - nach dem erfolglosen Nachbesserungsversuch - eine Wandlung zu. Diese möchte ich in Anspruch nehmen und die Kosten der vergeblichen Nachbesserung ersetzt bekommen.

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30-07-2021 um 22:09 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Böttcher AG weitergeleitet. Mehr erfahren.

02-08-2021 um 15:53 Uhr


Sehr geehrter Herr ******,
dankend haben wir Ihre Reklamation erhalten.
Wir haben Ihre Reklamation im selben Zuge an die Kollegen in der Reklamationsabteilung weitergeleitet. Die Reklamationsabteilung wird Sie per EMail informieren.
Sollten Sie beim nächsten Mal wieder Probleme, Kritiken oder Verbesserungsvorschläge haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Mit besten Grüßen Ihr Team der Böttcher AG

03-08-2021 um 13:55 Uhr


Guten Tag,
Ich habe eine Mail erhalten, die Unterlagen enthielt, die ich Ihnen bereits habe zukommen lassen.
Was soll das?
Geholfen hat mir diese Mail nicht, sondern mich noch weiter irritiert.

Nach wie vor warte ich auf
A) die Kostenerstattung der von Ihnen initiierten Reparatur
B) die Zusage, dass Sie auch die Kosten der erneuten Reparatur übernehmen werden, da Sie statt zu wandeln erneut nachbessern wollen.

Mit freundlichen Grüßen
****** ******

11-08-2021 um 14:13 Uhr


Sehr geehrter Herr ******,
anbei erhalten Sie die Rückmeldung des Herstellers bezüglich Ihrer Reklamation:
Hier wurde die Werkzeugaufnahme kostenpflichtig getauscht. Hier wurde beim Reparaturantrag (online) vom Kunden im Feld "Kostenvoranschlag "ein Kreuz gesetzt. Daraufhin ging es zur Reparatur und wurde natürlich auf Wunsch vom Kunden ein Kostenvoranschlag erstellt.
Die Werkzeugaufnahme ist auch ein Verschleißteil..
Wenn Ihr Kunde es jetzt erneut einschickt und diesmal "Garantie" etc. anwählt dann geht das auch normal zur Reparatur ohne Kostenvoranschlag. Voraussetzung dafür ist natürlich das es auch ein Garantiefall ist.
Eine Kostenübernahme der bisher entstandenen Kosten ist daher leider nicht möglich.
Die erneute Prüfung sollte kostenfrei sein, wenn Sie den "Garantie auswählen" und es sich auch um einen Garantiefall handelt.
Mit besten Grüßen Ihr Team der Böttcher AG

Mit freundlichen Grüßen


Ihre Reklamationsabteilung


Böttcher AG

11-08-2021 um 14:39 Uhr


Guten Tag,
Leider war und ist es kein Garantie- sondern Gewährleistungsfall.
Das war hier bekannt.
Daher habe ich „Garantie“ nicht auswählen können, da unzutreffend.
Es geht mir noch immer um meine Gewährleistungsrechte. Sie haben zur Nachbesserung an Bosch verwiesen. Gleiches schlagen Sie nun erneut vor.
Die Kosten der Nachbesserung ist durch Sie zu tragen.
Da hier keine neuen bzw. nur unzutreffende Argumente Ihrerseits angeführt werden, bleibt es bei der gesetzten Frist.
Anschließend übergebe ich den Vorgang meinem Anwalt, da mir die Zeit fehlt, mich mit diesem unseriösen Geschäftsgebahren abzumühen.
Mit freundlichen Grüßen
****** ******

17-08-2021 um 15:24 Uhr


Sehr geehrter Herr ******,

hier wurde die Werkzeugaufnahme kostenpflichtig getauscht.
Es wurde beim Reparaturantrag (online) von Ihnen im Feld "Kostenvoranschlag"ein Kreuz gesetzt. Daraufhin ging es zur Reparatur und es wurde natürlich auf Ihren Wunsch ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser wurde auch durch Sie bestätigt.
Die Werkzeugaufnahme ist zusätzlich ein Verschleißteil. Eine Kostenübernahme müssen wir aus diesen Gründen leider ablehnen.
Wenn Sie das Gerät jetzt erneut einschicken und diesmal "Garantie" etc auswählen dann geht das auch normal zur Reparatur ohne Kostenvoranschlag. Vorraussetzung dafür ist natürlich das es auch ein Garantiefall ist.
Jeglichen Fristen widersprechen wir daher fristgerecht.
Mit besten Grüßen Ihr Team der Böttcher AG

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

07-09-2021 um 23:15 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Unfassbar. Ich sollte Gerät zur Reparatur schicken. Das hat mich überflüssig Geld gekostet mit dem Ergebnis, dass ich noch immer ein defektes Gerät habe. Den Bohrer habe ich in Summe 2 mal benutzt.
Schlimmstes Kauferlebnis meines Lebens.

7
Böttcher AG
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