Unzufriedene Verbraucher teilen Ihre Reklamationen und Beschwerden mit Couponplatz. Lese echte Kundenerfahrungen und schaue wie das Unternehmen auf öffentliche Kritik reagiert und die Probleme seiner Kunden löst.
Guten Tag, bei Couponplatz.de kann man sich für eine vorgegebene Aktion eine vorgegebene Anzahl an Coupons ausdrucken. Ohne Registrieren/Einloggen ist das Ausdrucken nicht möglich. Beim Registrieren muss man die Nutzungsbedingungen udn Datenshcutzrichtlinien akzeptieren, die über einen Link in einem separaten Tab geöffnet werden können. Ausser im Registrierungsformular findet sich ein Zugang zu den Nutzungsbedingungen nur in Form eines farblich grau, unscheinbar, klein geschrieben und fast nicht farblich wahrnehmbar am unteren Rand der ewig langen Hauptseite positioniert ist. Die Hauptseite und Alles darauf ist farbig und bunt. Nur ganz unten auf der Hauptseite, am Ende das man nur nach viel Scrollen erreicht, befindet sich ein schmaler grauer Streifen quer über die Seite auf dem neben einem link zum impressum auch ein link zu den Nutzungsbedingungen verborgen ist. Jedenfalls hat man nach Registrierung/Einloggen Zugriff auf Gutscheine. Konkret war dort kürzlich ein Gutschein für eine Coca Cola Zero koffeinfrei vorhanden, den man sich 20 mal ausdrucken und nutzen kann (die ausgedruckten Coupons hatten zwar gleichen Abrcode, aber unterschieldiche Seriennummer). Dementsprechend druckte ich diese Gutscheine aus und versuchte Sie im örtlichen Globus zu nutzen, was aufgrund diverser Probleme mit den mitarbeitern dort nicht klappte. Über die genauen Ereignisse vor Ort hielt ich dort auch telefonisch Couponplatz auf dem Laufenden und fragte auch mehrfach den Couponplatz Mitarbeiter am Telefon um Rat. Während ich also physisch an jenem Tag nach gescheiterter versuchter Couponeinlösung im Globus MArkt stand, sagte mir eindeutig und wzeifelsfrei der COuponplatz Mitarbeiter am Telefon dass es keiN Problem sei dass der Markt vor Ort die COupons nicht annehme. Ich könne die 20 Cola Flaschen auf eigene Ksoten kaufen, müsste im Anshcluss auf der Couponplatz Seite die COupons+Kassenbon hochladen und bekäme das volle geld erstattet auf mein Bankkonto. Auf der Webseite sei ein entsprechender Bereich für solche Erstattungen vorhanden. Alleine aufgrund dieser Aussage und darauf vertrauend entschied ich mich dafür, die Cola Falschen selbst zu kaufen und bezahlen. Zuhause öffnete ich die Webseite, öffnete über einen Link mit dem Stichwort "Rabatterstattung" die entsprechende Unterseite. Dort wurde nochmals sinngemäß wiederholt dass man Coupons+Kassenbon hochladen solle und bekäme sein Geld erstattet. Gesagt getan lud ich also die nötigen Sachen hoch und füllte die geforderten Informationen zum Kauftag, ort, produkt, etc. aus. Nach ca. 3 Wochen erhielt ich eine im Vergleich zu den für die 20 Flaschen zue rwatenden 22 Euro einen wesentlich geringeren Erstattungsbetrag aufs Konto. Mangels eindeutigen Verwendungszwecks der überweisung fragte ich bei Couponplatz in mehreren EMails sinngemäß nach ob diese Erstattung sich auf die 20 Colaflaschen beziehe und warum es keine 22 Euro sind, so wie es sein müsste. Hier kam nun nach langem Hinterfragen die Auskunft, wie in den Nutzungsbedingungen verienbart würden max. 3 Coupons pro Monat und Aktion erstattet, darüber hinausgehende Coupon eben nicht. Daher habe ich entsprechend nur 3 Coupons von 20 erstattet bekommen. für die restlichen 17 Coupons gäbe es keine Erstattung. Trotz meinerseitiger Einwendungen weicht Couponplatz auch nicht von dieser Meinung ab. Ich fühle mich hier betrogen und arglistig getäuscht von Couponplatz. Vermutlich stimmte ich vor Monaten oder Jahren, wo ich erstmalig mich bei Couponplatz registrierte, den Nutzungsbedingungen zu. Allerdings sehe ich trotzdem die die Couponmenge einshcränkende Klausel aus verschiedenen Gründen als "überraschende Klausel" im Rechtssinne und damit als unzulässig ein, denn: 1. Die Nutzungsbedingungen sind nur shcwelrich, wenn überhaupt auffindbar. Da sie wie erwähnt auf der Hauptseite , im Gegensatz zum farbenfrohen und klaren Shcriftbild, ganz weit unten in einem schmalen hellgrauen (mit weißer Shcrift) Kasten versteckt sind. Ganz im gegensatz zu den Links für die Rabatterstattung und alle anderen Dienste, die einfahc auffindbar positioniert sind. 2. Um konkret die nachträgliche Rabatterstattung mittels Hochladens von Coupons und Kassenbons anzustoßen, war wohlgemerkt keinerlei Einloggen erfoderlich. Auch findet sich nirgendswo auf der Erstattungsformularseite (oder auf dem Weg dahin) ein Hinweis oder Vermerk darauf dass die Nutzngsbedingungen gelten oder dass es gar Einschränkungen gebe oder diese Einschränkungen in den Nutzungsbedingungen stehen. Durch die explizite Ausdrucksweise dort wird im gegenteil sogar eindeutig suggeriert, als würde man nach entsprechendem Formularausfülllen und Belegeinsendung immer die volle nahcgewiesene ksotenhöhe erstattet bekommen! Also krasser Gegensatz zu den Einschränkungen in den Nutzungsbedingungen. Und natürlich 3. Hat mich dann der Mitarbeiter, der mir sehr ausführlich zu Allem telefonisch Auskunft gab an jenem Tag, (sinnbildlich) direkt frech ins Gesicht angelogen. Denn er sagte mir man würde das Geld voll erstatten. ich sagte ihm sogar noch dass ich dann ja beruhigt sei, die 20 Flaschen nun auf eigene Kosten kaufen würde und auf die angesprochene Art hinterher mir dann die Ksoten erstatten lassen würde. Diesem Vorhaben pflichtete der Mitarbeiter bei, genau so solle ich es machen. Weder riet er mir davon ab, noch erwähnte er nur mit einem Sterbenswörtchen dass es EInschränkungen gibt und ich gar nicht die vollen 20 Flachen erstattet bekomen würde (da eben 20 Coupons, was der Mitarbeiter genau wusste!) Ich wurde hier, durch die Aufmachung und auch inhaltliche Darbietung der Webseite, des Erstattungsprozesses sowie auch durch die telefonischen Auslkünfte, shclicht und ergreifend nach Strich und Faden getäuscht. Sprichwörtlich Alles versprach eine vollständige Rabatterstattung, nur die dubiose Klausel in den nur schwer auffindbaren Nutzungsbedingungen auf die sprichwörtlich schriftlich wie mündlich jiemals hingewiesen wurde, spricht da eine geneteilige Sprache. Sowas ist im wahrsten Sinne des Wortes eine überraschende Klausel und daher ungültig! Und ich will unverzüglich den mir zustehenden Restbetrag, der mir hier zu Unrecht verweigert wird!
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