Betr. Schreiben v.17.8.21, von wegen: letzte Mahnung, nie eine zuvor bekommen. Best.Datum11.6.21,gezahlt 21.6.21.Warum auf einmal 2,40€Verzugskosten?
Der Gesetzgeber räumt Kunden eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ein, um eine Rechnung zu begleichen (§ 286 Abs. 3 BGB). Erst danach befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug. Der Ablauf ist dann üblicherweise wie folgt:
Zahlungserinnerung
1 Mahnung
2 Mahnung
3 Mahnung
Gemäß § 271 Abs. 2 BGB haben Rechnungssteller und Kunde die Möglichkeit, eine individuelle Zahlungsfrist zu vereinbaren. Soll die gesetzliche Zahlungsfrist verkürzt werden, sind oft auf Rechnungen öfter der Hinweis zu gelesen „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen”, sehr häufig verwendet, oder „Jetzt kaufen, in 3 Monaten bezahlen”
Habe Ware am 15.6.21 erhalten, am 21.6.21 bezahlt, sind nicht mal 14 Tge. verstrichen. Was ist das für eine geschäftliche Abwicklung, jedenfalls keine seriöse. Werde mich beim Anwalt noch rechtlich beraten lassen.
MfG
D.******
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
13-09-2021 um 22:12 Uhr
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