Vorsätzliches Handeln zum Nachteil des Käufers

  • Ungelöst
  • 23 Nov 2022
  • #441729
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Der Verkäufer reagiert nicht auf meine Rücksendeanfrage. Das Produkt stimmt nicht mit den Fotos auf der Website des Verkäufers überein. Außerdem fehlen in der Beschreibung viele wichtige Informationen, z.B. die Farbe der Spitze. Die Farbe des Produkts stimmt nicht mit der Beschreibung und dem Foto des Produkts auf der Website des Verkäufers überein. Das Produkt ist auch von schlechter Qualität und sieht aus, als wäre es bereits verwendet worden. Der Käufer wird bei der Lieferung auch nicht über zusätzliche Kosten informiert.
Außerdem ist der Verkäufer unhöflich und beschwert sich bei eBay, dass der Käufer ein eingeschränktes eBay-Konto hat und aufgrund des schrecklichen Service und der fehlerhaften Ware keine schlechte Bewertung abgeben kann. eBay hat eine „Integritätsrichtlinie“, die Betrug durch Verkäufer abdeckt und schützt. Diese Beschwerde soll auch den Verkäufer und diejenigen bestrafen, die das Konto des Käufers ohne Analyse und unwissentlich sperren. Das schützt nicht nur den Betrüger, sondern bestätigt auch, dass man einen Kunden im Ausland ungestraft betrügen kann. Der Verkäufer hat seinen Sitz im Vereinigten Königreich und sollte eine deutsche Rückgabeoption anbieten, da er Waren in Deutschland verkauft. Der Verkäufer ignoriert dies und der Kundensupport von eBay schweigt wieder, wodurch der Betrüger mehr Zeit hat, dem Kunden zu antworten (es dauert 5 Werktage, um zu antworten, anstatt 3 Tage). Der Verkäufer droht bewusst damit, dass der Kunde die Zölle nicht erstattet, um die Rücksendung der Ware zu verhindern. Er behauptet, dass „deutsche Behörden den Ruf haben, Zölle nicht zu erstatten, obwohl für Erstattungen in Deutschland das Gesetz gilt. Sie weisen den Käufer auch bewusst darauf hin, dass die Ware bei der Post wartet, da die Unterschrift des Käufers erforderlich ist. Das stimmt nicht, dann war keine Unterschrift erforderlich, sondern nur die Zollabfertigung, über die der Käufer beim Bezahlen nicht informiert wurde.
Unter dem Produkt befindet sich ohne Grund ein Rückgabehinweis, aber dieser Verkäufer ist mürrisch und unausstehlich. Er beschwert sich bewusst über den Käufer, um ihm keine schlechtere Meinung zu geben. Dann sperrt ebay die Möglichkeit, unter dem gekauften Produkt z.B. eine Bewertung abzugeben. Das sieht nach Betrug aus, nicht nach Käuferschutz. MfG

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

07-12-2022 um 21:22 Uhr


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NEIN

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Sie analysieren die Situation gar nicht oder handeln bewusst zum Nachteil des Käufers. Sie lassen konkrete Antworten aus und wenn der Kunde zu viele Fragen stellt, senden sie eine Antwort aus einer E-Mail, die nicht mehr beantwortet werden kann. All dies ähnelt dem Verhalten von Vorschulkindern, die glauben, dass niemand sie sehen wird, wenn sie ihr Gesicht mit den Händen bedecken. Auch beim Einkaufen fühlen sie sich völlig ungestraft und fangen im Falle einer Reklamation an, das Konto des Kunden zu sperren, damit dieser die Reklamation nicht ohne Weiteres abschließen und die gewährte Garantie in Anspruch nehmen kann.
MfG

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eBay
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