bei Verkehrsordnungswidrigkeit versucht doppelt abzuzocken

  • 27 Jan 2024
  • #579682
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es ist schon an Dreistigkeit nicht zu übertreffen für die Weitergabe eines Strafzettel 30,-€ zu berechnen aber es dann noch ein zweites Mal plus 5,-€Mahngebühr zu versuchen ist eine Frechheit und ich stelle mir nun die Frage ob ich meine mir jetzt entstandenen Zeitverschwendung, durch ihre Unfähigkeit die eingezogene Kohle vernünftig zu verwalten, ebenfalls gleich mit 30,-€ in Rechnug zu stellen? Ist ja anscheinend auch kein Einzelfall bei euch! !Leider hatte ich in diesen Fall nicht mehr die Wahl aber dies werde ich nun ändern! Viel Erfolg weiterhin mit dieser Masche!

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27-01-2024 um 02:23 Uhr

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