Eingezogene Gebühr für EU-Auslandsfahrten (50,01 EUR) verstößt gegen AGB-Recht

  • 28 Dez 2023
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Während des Buchungsvorgangs über den Anbieter 'Corporate Benefits' https://www.corporate-benefits.de/ bzw. https://partners.rentalcar.com/corporate-benefits-discount/ wurden keine zusätzlichen Gebühren für etwaige EU-Auslandsfahrten angezeigt. Auch die mir während des Bestellprozesses zur Verfügung gestellten AGBs enthielten diese Gebühren NICHT. Erst als ich das Auto bei der Station abgeholt habe (also NACH Vertragsschluss!) wurde ich von dem Mitarbeiter erstmals darauf hingewiesen, dass eine Gebühr von 50,00 EUR für EU-Auslandsfahrten fällig wird. Dies musste ich auch noch schriftlich bestätigen. Ansonsten hätte mir das Personal den Wagen für unseren Urlaub nicht ausgehändigt. Was für eine Frechheit! Oben drein wurden mir dann auch noch 50,01 EUR belastet statt 50,00 EUR!

Da mir die Gebühr nicht angezeigt wurde und ich während des Bestellvorgangs auch nirgends etwaige EU-Auslandsfahrten anzugeben hatte, ist sie auch nicht zum Vertragsbestandteil geworden, § 305 BGB. Ich hatte mehrmals gegenüber den Mitarbeitenden vor Ort darauf hingewiesen, dass die Gebühr bei der Online-Buchung nicht ersichtlich war und ich den Betrag zurückerstattet haben möchte. Man hatte mir die Erstattung zugesichert. Ich hatte dies auch erneut schriftlich im Oktober 2023 Enterprise mitgeteilt, als die Erstattung ausgeblieben ist. Es ist eine wirkliche Frechheit wie hier mit Kunden umgegangen wird! Absolut unterirdisch!

Hätte ich gewusst, dass eine zusätzliche Gebühr fällig wird, hätte ich den Mietvertrag nicht abgeschlossen! Das ist Kundentäuschung und gehört abgemahnt!

Ich fordere von Enterprise die sofortige Erstattung der rechtswidrig erhobenen Gebühr von 50,01 EUR!

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