Zweifel am Inhalt des Mietvertrages von Immobilienscout 24

  • 21 Nov 2023
  • #562226
  • 94
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Guten Tag,
in einem vor ca. 3 Jahre von Immobilienscout 24 heruntergeladenen Mietvertrag haben wir unter § 22 "Weitere Ergänzungen" nacholgende individuelle Eintragung eränzt. Der Richter beim AG 32369 Rahden, Verfahren 2 C 103/23 ist darüber nicht zu belehren, dass die nachfolgend erfolgten Eintragungen individualvereinbarungen sind, daher durch uns eingetragen wurden. Er lässt hartnäckig behaupten, dass auch die Vereinbarung unter Punkt 8: "Die Terrasse wird kostenlos zum Gebrauch überlassen. Sie ist durch den Vormieter errichtet worden. Es besteht bei Beschädigungen kein Reparaturanspruch gegenüber dem Vermieter," von Ihnen stammt, nämlich ein Vordruck ist.
KÖNNEN SIE UNS NOCH EINMAL EIN LEEREXEMPLAR ZUM NACHWEIS ZUR VERFÜGUNG STELLEN. Es geht um nachfolgende Vereinbarung die auf unseren Mietvertrag zugeschnitten ist:
§22 Weitere Ergänzungen

1. Beim Auszug sind die Tapeten in den Mieträumen zu entfernen. Ist dies bis zum Vertragsende nicht erledigt, so ist der Vermieter ohne Einräumung einer Nachbesserungsfrist berechtigt, dies zur Vermeidung von Leerstandzeiten auf Kosten des Mieters erledigen zu lassen.
2. Die Kosten für den Wohnraum oder auch Zuzahlungen hierzu sind unabhängig vom Leistungsträger (Sozialamt/Wohngeldstelle/Arbeitsamt) direkt an den Vermieter auszuzahlen. Der Mieter erklärt durch Unterschrift seine Zustimmung hierzu.
3. Der Mieter hat beim Einzug eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
4. Der Mietvertrag wird erst mit Hinterlegung der Kaution rechtskräftig. Dem Vermieter bleibt es vorbehalten bei nicht oder nicht rechtzeitiger Hinterlegung der Kaution vom Vertrag zurückzutreten.
5. Die Hausreinigung, Straßen- und Hofreinigung, Winterdienst sowie Reinigung der Kellerräume sind dem Hausreinigungsplan zu entnehmen.
6. Das Überstreichen nicht tapezierter Wandflächen ist ausdrücklich untersagt.
7. Der Gartenteil der zur Wohnung gehört muss vom Mieter selber gepflegt werden, siehe Gartenplan
8. Die Terrasse wird kostenlos zum Gebrauch überlassen. Sie ist durch den Vormieter errichtet worden. Es besteht bei Beschädigungen kein Reparaturanspruch gegenüber dem Vermieter.
9. Einen Verlust eines Schlüssels werde ich den Vermieter umgehend mitteilen. Die anfallenden Kosten für die Ersatzbeschaffung des Schlüssels bzw. einer Schließanlage einschließlich Nebenkosten werde von mir übernommen.
10. Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Keller nicht zur Lagerung von Gegenständen eignet, die eine trockene Aufbewahrung erfordern.
§22 Weitere Ergänzungen

1. Beim Auszug sind die Tapeten in den Mieträumen zu entfernen. Ist dies bis zum Vertragsende nicht erledigt, so ist der Vermieter ohne Einräumung einer Nachbesserungsfrist berechtigt, dies zur Vermeidung von Leerstandzeiten auf Kosten des Mieters erledigen zu lassen.
2. Die Kosten für den Wohnraum oder auch Zuzahlungen hierzu sind unabhängig vom Leistungsträger (Sozialamt/Wohngeldstelle/Arbeitsamt) direkt an den Vermieter auszuzahlen. Der Mieter erklärt durch Unterschrift seine Zustimmung hierzu.
3. Der Mieter hat beim Einzug eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
4. Der Mietvertrag wird erst mit Hinterlegung der Kaution rechtskräftig. Dem Vermieter bleibt es vorbehalten bei nicht oder nicht rechtzeitiger Hinterlegung der Kaution vom Vertrag zurückzutreten.
5. Die Hausreinigung, Straßen- und Hofreinigung, Winterdienst sowie Reinigung der Kellerräume sind dem Hausreinigungsplan zu entnehmen.
6. Das Überstreichen nicht tapezierter Wandflächen ist ausdrücklich untersagt.
7. Der Gartenteil der zur Wohnung gehört muss vom Mieter selber gepflegt werden, siehe Gartenplan
8. Die Terrasse wird kostenlos zum Gebrauch überlassen. Sie ist durch den Vormieter errichtet worden. Es besteht bei Beschädigungen kein Reparaturanspruch gegenüber dem Vermieter.
9. Einen Verlust eines Schlüssels werde ich den Vermieter umgehend mitteilen. Die anfallenden Kosten für die Ersatzbeschaffung des Schlüssels bzw. einer Schließanlage einschließlich Nebenkosten werde von mir übernommen.
10. Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Keller nicht zur Lagerung von Gegenständen eignet, die eine trockene Aufbewahrung erfordern.

Mit freundlichen Grüßen ****** ******

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21-11-2023 um 19:23 Uhr

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