Reisemangel

  • 17 Aug 2023
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Reklamation: Reisemangel durch Gepäckverlust
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider muss ich die bei ihnen gebuchte Reise vom 25.03. bis 01.04. 2023 nach Alcudia, Mallorca mit der Booking-ID 2249321250 reklamieren.

Nachdem unser Hinflug am 25.03. Verspätung hatte, mussten wir sehr lange auf eins der drei Gepäckstücke warten. Es stellte sich dann heraus, dass der Koffer ,verlohren‘ gegangen war woraufhin ich gleich am Flughafen einen Suchauftrag aufgegeben habe. Die Ref Nummer für den Vorgang im System lautet PMIEW15510. Leider handelte es sich um den größeren Koffer mit Gepäck für mich und meine beiden Töchter (8 und 12 Jahre alt). Sämtliche Bekleidungsstücke, Handtücher, Wasch- und Reinigungsequipment und Medikamente befanden sich in diesem Koffer. Zusätzlich hatte ich geplant an einigen Tagen von Mallorca aus zu arbeiten und hatte die Unterlagen bzw. das Ladegerät für mein Dienstlaptop in dem Koffer. Der Koffer wurde bis zum Ende der Reise nicht geliefert und kam erst am 18.04. überhaupt an der Heimatadresse an. Aus diesem Grund haben ich und meine Kinder (und prinzipiell auch die 4. Person) einen Reisemangel erfahren, da wir in den ersten Tagen ausschließlich damit beschäftigt waren die entsprechende Kleidung, Waschutensilien und Medikamente zu kaufen. Entsprechend konnten wir die geplanten Ausflüge nicht wahrnehmen und die Urlaubsqualität insgesamt war vermindert. Zusätzlich konnte ich meine geplante Tätigkeit für meinen Arbeitgeber nicht wahrnehmen. Durch die Verspätung des Fluges und der Unannehmlichkeit durch die Koffersuche war die Mietwagenstation schon geschlossen, so dass wir uns ein Hotel vor Ort suchen mussten, den Mietwagen erst am 26.03. abholen konnten und dadurch weitere Verzögerungen des Urlaubsstarts und Kosten entstanden sind. Insgesamt ist uns für uns ein gravierender Qualitätsverlust der Reise und ein Reisemangel entstanden, den ich hier reklamiere.
Ich fordere für den Mangel „Gepäckverlust und damit einhergehende Minderung der Zeitkapazitäten für Urlaubsstart und Urlaubsaktivitäten “ entsprechend der Frankfurter Tabelle für Reisepreisminderung 20% der uns entstandenen Reisekosten zurück (Pauschalreisebetrag =1.912 EUR), entspricht also einer Erstattung von 382 EUR.
Ich gehe davon aus, dass auch Sie ein großes Interesse an der Qualitätssicherung der von Ihnen angebotenen Pauschalreisen haben und erwarte dazu gern Ihre schriftliche Bestätigung bzgl. des Schadensersatzes spätestens bis zum 15.09.2023. Die Reklamation wurde Ihnen auch noch einmal per Einschreiben/Rückschein zugestellt. Ich würde nur ungern unsere Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.

Mit freundlichem Gruß

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