Beim zuschnüren der Schnürriemen sind sie an beiden Schuhen gerissen.
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Antwort des Verbrauchers
25-01-2023 um 15:07 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
Danke für Ihre Antwort.
Leider löst das mein Problem nicht, denn der Händler hat auch keine Schnürsenkel auf Lager.
Im Zuge der Nacherfüllung § 439 I bitte ich Sie deshalb noch einmal inständig, mit einer Lösung in Form von Ersatz aufzukommen.
Andernfalls bleibt als weiteres Rechtsmittel noch die Minderung des Kaufpreises § 441 BGB.
Vielen Dank für Ihre Kooperation und Hilfe.
Mit freundliche Grüßen
****** Perinan
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