Reklamation verschwundene Kleidung / Manipulation Bestand Kleidung

  • Ungelöst
  • 13 Okt 2020
  • #131416
  • 179
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte dringend um Bearbeitung meines Reklamationsschreibens vom 10.09.2020, Prüfung des Sachverhalts und Ihre Stellungnahme zu den Vorkommnissen. Seit nunmehr knapp 5 Wochen warte ich auf Ihre Rückmeldung!
Besonders dringend ist der Verbleib der Winterjacke, die ich im Austausch am 17.05.2020, an der Rezeption den Münchenstift Hauses St. Josef abgegeben habe. Die Jacke sollte ein Etikett (Patch) mit dem Namen meiner Mutter erhalten. Die alte völlig verschmutzte Winter-Steppjacke (waschbar) wurde sofort entsorgt. Die andere Winterjacke ist bis heute nicht im Zimmer meiner Mutter angekommen. Es ist nun Herbst geworden und wir benötigen die Jacke dringend, weil wir uns in Covid-19 Zeiten gerne überwiegend draußen aufhalten wollen!
Auf meine Nachfrage bei der Leiterin Hauswirtschaft über den Verbleib der Jacke, am 28.07.2020, per Email, erhielt ich am 04.08.2020 die Antwort „ … es könne kein Wäscheverlust festgestellt werden“. Die Leiterin Hauswirtschaft hat wie in allen zurückliegenden Fällen aus den letzten Jahren, das Problem nicht geprüft, sondern pauschal die Reklamation abgelehnt. So wie es scheint, bearbeitet Sie grundsätzlich keine Reklamationen von Angehörigen.
Die stellvertretende Leiterin hat sich freundlicherweise bereit erklärt, sich des Problems anzunehmen, bis heute aber ohne Erfolg. Mittlerweile sind 5 Monate vergangen, die Winterjacke ist nicht im Zimmer meiner Mutter angekommen!
Seit der Öffnung des Pflegeheims nach dem Lockdown, bis ca. Ende August 2020 habe ich meine Mutter mit einer Ausnahme, bei jedem meiner Besuche immer in verschmutzter oder stark verschmutzter Kleidung vorgefunden. Auch mehrere Kleidungsstücke im Schrank bzw. Zimmer waren verschmutzt. Sollte es während des Lockdowns oder danach Probleme in der Wäscherei gegeben haben, so hätten die Angehörigen / Betreuer informiert werden müssen, um Abhilfe zu schaffen. Gleiches gilt für die Versorgung mit Hygieneartikel!
Da die Hauswirtschaftsleiterin mir als Angehörige, in den letzten Jahren mehrfach die Aufgabe erteilt hat, den Wäschebestand zu prüfen, habe ich mir am 29.08.2020 die Zeit genommen und den aktuellen Bestand an Kleidung festgestellt. Dabei hat sich ergeben, dass geschätzt 2/3 der Kleidungsstücke, aus der Bestandsliste von Ende 2016, verschwunden sind. Meine Vermutung hat sich bestätigt, das der Bestand nur noch sehr gering sein kann, weil sich kaum mehr Kleidung in den Schränken befindet und unmöglich stets so viel Kleidung in der Wäscherei sein kann, wenn meine Mutter noch ständig verschmutzte Kleidung trägt.
Die Bestandsaufnahme habe ich am 30.08.2020 an die stellvertretende Leiterin per Email gesandt. Am 31.08.2020 erhielt ich die Rückmeldung, dass die alte Liste aus 2016, nicht als Grundlage für die Bestandsaufnahme verwenden kann, sondern die neue Liste aus dem August 2020. Gleichzeitig wurde angemerkt aus der neuen Liste nur wenige Kleidungsstücke fehlen.
Nach Überprüfung der beiden Bestandslisten stellte ich fest, dass sämtliche Kleidungsstücke die auf Grund des Datums und Anzahl Wäschen, nicht mehr in die Wäscherei gingen, einfach ausgebucht wurden, um einem Schadensersatzanspruch auszuschließen und Beweise zu vernichten. Bei der Ausbuchung ist der Leiterin Hauswirtschaft ein Fehler unterlaufen. Sie hat auch Kleidungsstücke ausgebucht, die noch nie in die Wäscherei gingen sondern in die Reinigung. Diese Kleidungstücke sind noch vorhanden und hängen im Schrank, tauchen aber in der Bestandsliste nicht mehr auf. Den Vorwurf der Manipulation weist die Hauswirtschaftsleiterin zurück, will aber nicht dazu Stellung nehmen wie es zu dem geringen Bestand an Kleidung (nur noch 1/3) gekommen ist. Jedes Mal wenn ich in den letzten Jahren Kleidung aussortiert habe, teile ich die Patch-Nummern per Email an die Abteilung Hauswirtschaft mit, ca. 5-6 Kleidungsstücke.
Nach dem es im Jahre 2015 und 2016 zu wiederholtem Diebstahl durch eine Reinigungskraft kam, stand damals schon ein Schadensersatzanspruch im Raum. Seither kaufen wir Jahr um Jahr neue Kleidung, insbesondere die neu angeschaffte Kleidung verschwindet aber auch bald wieder! Die Leiterin Hauswirtschaft kennt das Problem seit Jahren durch unzählige Reklamationen. Sie verweist auch gerne an den Betreuer, dessen Aufgabe es aber nicht ist die Probleme im Pflegeheim zu lösen, mehr als reklamieren kann der Betreuer auch nicht. Das Pflegeheim ist in der Pflicht, sich um die Problematik kümmern, hier die Abteilung Hauswirtschaft!

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13-10-2020 um 20:00 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Münchenstift weitergeleitet. Mehr erfahren.

06-11-2020 um 20:24 Uhr


MünchenStift Verwaltung oder Haus St. Josef haben nicht auf mein Schreiben reagiert. Das Problem mit dem massiven Verlust an Kleidung und der Manipulation der Bestandsliste ist weiterhin offen.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

30-11-2020 um 21:20 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Reklamationen von Angehörigen werden nicht berücksichtigt, wenn die Personen unter Betreuung eines gerichtlich bestellten Betreuers stehen. Eine Vielzahl dieser Betreuer schreibt zwar pünktlich Rechnungen, für Leistungen, die nicht erbracht wurden. Insbesondere der neue Gesetzentwurf im Betreuungsrecht, sieht hier den Betreuten im Vordergrund. Haus St. Josef scheint das Wohl Ihrer Bewohner nicht im Vordergrund zu stehen. Andere Interessen überwiegen scheinbar.

3
Münchenstift
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„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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