Bruchstellen an den Gelenken eines HP Laptops

  • Ungelöst
  • 25 Mär 2021
  • #209449
  • 302
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Beschreibung der Reklamation:

Im April 2019 kaufte ich bei Notebooksbilliger einen HP 17-ca 1004ng FHD
RYZ5 8 GB.

Mitte Januar 2021 war auf einmal die Bildschirmklappe nicht mehr fest
und drohte heraus zu brechen. Ich reklamierte dies bereits im Januar schriftlich und
ausführlich beim NBB. Trotz der Fehlerbeschreibung, die eindeutig auf ein
Materialversagen schließen lässt wurde mir von dort jegliche kostenlose
Regulierung versagt, wenn ich nicht nachweise, dass es ein Problem
bereits bestehend beim Kauf war. Es ist mir jedoch als Nichtfachmann
nicht möglich, einen Konstruktions- und / oder Materialfehler
nachzuweisen ohne das Gerät zu öffnen und ohne ein fachliches Gutachten
einzuholen.

Bei meinem Versuch, es mit HP direkt und auf dem Wege einer Kulanz zu klären
wurde die Regulierung zuständigkeitshalber an den Verkäufer verwiesen, da die Garantie bereits abgelaufen sei und man in der Gewährleistung nicht zuständig sei.

Nach Rücksprache mit (m)einer unabhängigen Werkstatt wurde das Problem
sofort als Gelenkbruch eingestuft, der bei Laptops wohl öfter
passiere, da die Gelenke nicht besonders stabil gefertigt wären. Eine
Reparatur auf meine Kosten wäre dort jedoch einerseits nicht vollständig
möglich, da nicht alle erforderlichen Teile erhältlich sind, darüber
hinaus sind die wenigen erhältlichen unverhältnismäßig teuer, so dass sich eine
unbefriedigende Teilreparatur auf ca. 300 € belaufen würde.

Es kann doch nicht sein, dass ein Notebook eines nicht gerade
unbekannten Herstellers und mittlerer Preisklasse trotz akkurater
Nutzung keine zwei Jahre überlebt?
Die ausführliche Fehlerbeschreibung liegt Notebooksbilliger bereits vor, wie auch aussagekräftige Fotos, die sehr deutlich auf eine Materialermüdung oder mangelhafte Konstruktion schließen lassen.
Eine Fremdeinwirkung liegt NICHT vor!

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

28-04-2021 um 17:36 Uhr


Problem ungelöst

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