Strafzettel trotz eingelegter Parkerlaubnis

  • 24 Mär 2024
  • #593291
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Hallo, am 19.03.2024 habe ich auf dem Privatparkplatz Langwahn 54 in 52249 Eschweiler für meinen Frisörbesuch geparkt. Im Salon gab man mir eine Bescheinigung als Parkerlaubnis die ich vorschriftsmäßig auf das Armaturenbrett meines Autos legte. Sowie mein Besuch beim Frisör beendet war bin ich zu meinem Auto um die Bescheinigung zu holen und diese wieder in den Salon zu bringen. Dies dauerte weil ich ziemlich direkt vor dem Salon parkte keine 20 Sekunden. Ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens nutzte die wirklich kurzen Sekunden dafür mein Auto zu fotografieren und mir einen Strafzettel auszustellen. Er muss mich regelrecht beobachtet haben als ich mit der Bescheinigung vom Auto weggegangen bin und die Gelegenheit genutzt haben. Ich habe ihn daraufhin angesprochen und ihm erklärt das ich einen Bescheinigung für meine Parkdauer hatte die ich in wirklich nur wenigen Sekunden zurückbringen musste. Er wurde direkt sehr unverschämt und zeigte sich keiner Schuld bewusst. Weitere Betroffene kamen hinzu und befragten ihn wegen ihrer ausgestellten Strafzettel. Besonders einem netten älteren Mann wurde er besonders respektlos und wollte ihm sein Strafzettelgerät aushändigen . Damit sollte der Mann selber seine Arbeit machen wenn er es besser könne. Aber das sei nur am Rande bemerkt.
Auf dem Foto das ihr Mitarbeiter von meinem Auto gemacht hat werden Sie eine Parkscheibe sehen die mit der Zeit eingestellt ist als ich mein Auto verlassen habe und zum Frisör gegangen bin. Die ganze Parkzeit über lag meine Parkerlaubnis über der Parkscheibe. Auch als ich die 20 Sekunden oder weniger die Bescheinigung weggebracht habe lag die Parkscheibe noch da. Deshalb könnte man davon ausgehen das ich die Parkzeit überschritten hätte.
Um zu beweisen das ich wirklich eine Parkerlaubnis im Auto hatte für den Zeitraum meinens Frisörbesuches habe ich entsprechende Dokumente im Anhang beigefügt. Ich möchte Sie daher bitten den Strafzettel zu löschen weil ich definitiv keine Ordnungswidrigkeit begangen habe.
Wenn dies ein Parkplatz wäre wo man einen Parkzettel am Automaten ziehen müsste dürfte man auch keinen Strafzettel bekommen in der Zeit wo man den Parkzettel am Automaten holt. Genauso sehe ich auch die Zeit in der ich die Bescheinigung zurück in den Salon zurückgebracht habe.

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24-03-2024 um 16:24 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Park & Control weitergeleitet. Mehr erfahren.

24-03-2024 um 20:50 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Park & Control weitergeleitet. Mehr erfahren.

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