Mein Ehemann parkte am 10.11.2022, zum Kurzeinkauf , bei Rewe, um 9:30-9:55,auf besagten Parkplatz.
Ich als Halter, soll nun 40,-Euro , wegen Fehlender Parkscheibe zahlen. Zahlungsaufforderung, kam am 16.12.22.
als Zahlungsziel, wurde der 24.12.22 festgelegt.!
a) hatte mein Ehemann eine Parkscheibe eingestellt und abgelegt. (lag nach seiner Aussage ,nach Rückkehr, leider auf dem Wagenboden.
Vorliegender Kassenbon vom besagten Rewe- Markt, vom 10.11.22, wurde um 9:47 bezahlt.
Zeitpunkt des angeblichen Vertragsbruch, lt., 10.11.9;36 .
Diese Fakten sind alle belegbar.
Wenn das nicht sittenwidrige Abzocke ist ?
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Antwort des Verbrauchers
17-01-2023 um 09:04 Uhr
mahnung mit 7,60 euro, mahngebühr erhalten.
e-mails werden ungelesen gemeldet , oder 1mal, beantwortet, mit hinweis, das nur über hauseigenes Portal, etwas möglich sei. lt. internetaussagen werden Briefe ,nicht gelesen oder beantwortet.
keine antwort ,das ich nur halter , aber nicht Fahrer, des pkw bin.
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
01-02-2023 um 08:28 Uhr
Problem ungelöst
0 / 10
Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?
Mails werden nicht gelesen ! Brief bleibt unbeantwortet. Aber 2 Mahnung, mit je 7,50 euro Mahngebühr erhalten
Das ich nicht Fahrer des Pkw ,sondern nur Halter, bin, wird ignorieret. Werde ich wohl Klage abwarten und ansonsten aussitzen.
es gibt keinen Kundendienst, bei dieser Firma.
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