Der Vorwurf Parken ohne Parkscheibe ist falsch

  • 02 Mär 2024
  • #587993
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Mir wird vorgeworfen auf dem Netto Parkplat in Maintal Dörnigheim am 11.012.2024 ohne Parkschein geparkt zu haben. Dieser Vorwurf ist falsch da ich eine elektronische, in der Frontscheibe fest angebracht, Parkscheibe habe. Diese hat die Zulassung vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter Verweis auf Verordnung Nr. 219, Ausgestaltung von elektronischen Parkscheiben (LA22/7332.5/2007968) und die Zulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt (ECE-Genehmigung Nr. 10 R - 047203). In der Regel lege ich hier sogar noch eine zweite manuelle hinter die Windschutzscheibe. Daher wiederspreche ich der Zahlungsaufforderung

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