Am 05.10.22 ist der Pkw verkauft worden. An insgesamt 4 Folgetagen ab dem 06.10.22 hat der Käufer den Pkw scheinbar falsch geparkt. Als noch registrierter Halter des Pkw bekam ich die Aufforderung (abgesandt datiert am 19.10.2022), jeweils 40,-€ zu zahlen. Ich habe unverzüglich (24.10.22) per Einschreiben an die Postadresse (am Mainkanal 4) mit Kopie des Kaufvertrages und Anschrift des Käufers geantwortet. Dennoch kamen in der Folgezeit Mahnschreiben. Die über die vorgegebene Webseite (www.parkwatcher.de/falschparker) zu richtende Beschwerde blieb wirkungslos. Es erfolgte eine weitere Zahlungsaufforderung, der ich natürlich nicht folgen werde.
Antwort von Alfred
13-11-2022 um 18:23
Mein Einschreiben vom 24.10.2022 wurde ungeöffnet als "nicht abgeholt" zurück gesandt. Sie haben zusätzlich über ihre Internetseite nochmals die Kopie des Kaufvertrages mit Anschrift des neuen Halters bekommen. Das Gleiche nochmals über "Reklamation 24.de". Aus dem Datum des Kaufvertrages ergibt sich eindeutig, dass der Pkw Skoda Yeti ME-FV 1948 bereits vor den angelasteten Parkverstößen nicht mehr in meinem Besitz war.
Ihre ohne Datum an mich adressierte Anfrage betreffend Stellungnahme ist somit gegenstandslos.
Ich erwarte unverzüglich eine Antwort.
Antwort von Alfred
08-12-2022 um 10:04
Ich habe immer noch keinerlei Reaktion auf meine letzte Beschwerde (über Reklamationen.de gesteuert) bekommen .
Endgültige Einschätzung von Alfred
23-12-2022 um 11:04
Problem gelöst
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Trotz eindeutiger Rechtslage, Kontaktaufnahme per Mail sowie Einschreiben erfolgten mehrere Mahnungen, denen mehrfachs das Erstelldatum fehlte.
Nach Androhung der letzten außergerichlichen Mahnung am 14.11.2022 sind keine weiteren Reaktionen seitens Parkwatcher erfolgt.
Die Firma hätte vor Gericht keinesfalls Erfolg haben können, weil ich zum Zeitpunkt der angeblichen Verstöße nachweislich nicht mehr Halter des Fahrzeuges war. Ich muss davon ausgehen, dass diese Firma eine Drohkulisse mit Hilfe von Mahnungen aufbaut, um auch bei ungerechtfertigten Forderungen zum Ziel- der Zahlung- zu kommen.
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