Strafzahlung wegen Kartenmissbrauch trotz vorherigem Verlust

  • 12 Jun 2023
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Guten Tag, da mir auf meine Antwort, von ihnen, nicht mehr geantwortet wird verfasse ich nochmal eine neue Email um das Problem in Gänze zusammenzufassen.

Ich, ****** ******, war bis zum 01.06.2023 Member in ihrem Fitnessstudio.
Am Samstag Abend, den 27.05.2023 verlor ich meine Memberkarte im Forum-Köpenick. Dies bemerkte ich am Montag, den 29.05, daraufhin versuchte ich das Fitnessstudio in Köpenick telefonisch zu kontaktieren. Dies war leider nicht möglich, da es Feiertag, und außerhalb der Servicezeiten war. Aus diesem Grund habe ich direkt eine Email an den Support geschrieben in dem ich melde das ich meine Karte verloren habe und das diese gesperrt werden soll.(*Anhang)

Einen Tag später am 30.05 erhielt ich ein Schreiben per Mail, welches mich des Kartenmissbrauchs beschuldigt und mich dazu auffordert 200€ Strafgebühren zu bezahlen…

Auf dieses Schreiben habe ich geantwortet und gesagt dass ich meine Karte nicht weitergegeben, sondern verloren, habe. In meinen weiteren Nachrichten wies ich auf die AGBs hin. In diesen steht das dem Betroffenen der Nachweis zusteht das kein oder ein geringerer Schaden als die Summe des Pauschalbetrags verursacht wurden. In meinem Fall wurde der Versuch mit meiner Karte ins Fitnessstudio zu kommen direkt vom Personal unterbunden, denn in meiner Log-In-Übersicht ist nur ein Log In in in den letzten Monaten sichtbar, jedoch kein Log-Out mehr. Demnach wurde die Person, welche meine Karte verwendet hat vom Personal ausgewiesen. Demnach kann kein Schaden durch den Verlust meiner Karte entstanden sein, der ebenfalls nicht von mir genehmigt wurde, da ich meine Karte nicht weitergegeben habe, sondern sie verloren habe. Demnach ist das einzige was berechtigt gewesen wäre die Gebühr für eine neue Karten zu bezahlen.

Ich musste mich nun wirklich schon lange genug mit diesem, nicht von mir verursachtem, Problem herumschlagen. In ihren AGBs ist diese Situation klar geregelt, demnach sollte sie auch dementsprechend gehandhabt werden. Ich habe die Karte nicht weitergegeben, habe den Verlust sofort gemeldet und es ist kein Schaden entstanden. Daher ist auf den Pauschalbetrag, wie in ihren AGB festgelegt, zu verzichten.

MfG. ****** ******

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12-06-2023 um 12:04 Uhr

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