Betriebskosten-/Heizkostenabrechnung für 2022

  • 05 Dez 2023
  • #566290
  • 378
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Rostock, 05.12.2023

Vertr.Nr./Mandatsref.: 0450/1158878003010



Widerspruch zur Nebenkostenabrechnung 2022
Abrechnungszeitraum 01.01.2022 31.12.20222



Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Betriebskostenabrechnung für o.g. Zeitraum habe ich am 02.12.2023 per APP erhalten und lege hiermit Widerspruch gegen nachfolgend aufgeführte Positionen / Berechnungen ein.

Folgende Punkte der Abrechnung erachte ich als fehlerhaft und bitte Erläuterung und Richtigstellung

1.) Berechnung und Nachweis der Heizkostenpauschale für den Monat Dezember 2022

Entsprechend der Maßnahmen der Bundesregierung, zur Entlastung der Bürger und Bürgerrinnen, wurde festgelegt, dass die Bundesregierung die Abschlagszahlung der Heizkosten für den Dezember 2022 vollständig übernimmt.
Dies bedeutet, dass meine BK/HK um die Summe des Dezemberabschlages für Heizkosten gemindert werden sollte.
Hierzu finde ich in der BK/HK – Abrechnung keine Information.

Im Informationsblatt der Bundesregierung „Dezemberabschlag für Gas und Wärme: Informationsblatt für Mieterinnen und Mieter“ siehe Anlage), ist dieses konkret unter dem Punkt II. aufgeführt.

Ebenso wird im „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz - EWSG)“ im §5 Absatz 1 Abs. 1 festgelegt,
„(1) Der Vermieter hat die Entlastung, die er nach den §§ 2 oder 4 für Dezember 2022 erlangt oder erlangen könnte, im Rahmen der Heizkostenabrechnung nach der Verordnung über Heizkostenabrechnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3250), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. November 2021 (BGBl. I S. 4964) geändert worden ist, oder nach vertraglicher Vereinbarung für die laufende Abrechnungsperiode an den Mieter weiterzugeben. Die Höhe der Entlastung des Vermieters und die Höhe des auf den Mieter entfallenden Anteils an der Entlastung sind mit der Abrechnung für die laufende Abrechnungsperiode gesondert auszuweisen oder spätestens mit der nächsten Abrechnung gesondert in Textform mitzuteilen.“
Diese Festlegung im genannten Gesetz ist in der aktuellen BK - / HK-abrechnung nicht zu finden.


Bitte informieren Sie mich über die gesetzlich geforderten Punkte:

- Höhe Ihrer (Vermieter) Entlastung
- den auf mich (Mieter) anfallenden Anteil der Entlastung
- wo in der aktuellen Abrechnung mein Entlastungsanteil zu finden ist
- über die Berechnung meines Anteils, wenn er anders, als der aktuelle Heizkostenabschlag des Monat Dezember ausfällt


Bitte bestätigen Sie den Erhalt des Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

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Anlage
- Informationsblatt der Bundesregierung zum „Dezemberabschlag für Gas und Wärme: Informationsblatt für Mieterinnen und Mieter“

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05-12-2023 um 14:23 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Vonovia weitergeleitet. Mehr erfahren.

06-12-2023 um 10:07 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Vonovia weitergeleitet. Mehr erfahren.

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