Schriftliche Bestätigung wird verweigert!

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  • 04 Feb 2021
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Vergangene Woche haben wir unseren neuen TM6 erhalten. Im Zuge der Durchsicht der technischen Spezifikationen des Geräts ist uns die eingeschränkte Zulassung für den europäischen Markt aufgefallen. Das ist grundsätzlich nachvollziehbar, allerdings werden wir in den kommenden Monaten evtl. berufsbedingt ins Ausland gehen und da Vorwerk im Bereich „Technische Daten“ (S. 27 der Gebrauchsanleitung) die Verwendung auf gewisse Stromfrequenzbereiche beschränkt, haben wir per Email eine Information angefordert ob der TM6 auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) einschränkungsfrei genutzt werden kann.

In Eigenrecherche haben wir herausgefunden, dass Vorwerk-Produkte auch in den VAE vertrieben werden, allerdings erschloss sich für uns Laien nicht ob es sich hierbei um regionale Produkte mit besonderen Spezifikationen handelt.

Wir haben daraufhin einen Anruf des Vorwerk-Kundendiensts erhalten, wobei die Konformität telefonisch bestätigt wurde. Auf unsere Bitte hin dies ebenfalls schriftlich zu bestätigen, wurde dies mehrfach mit einem „Das können wir nicht!“ abgewiesen. Das ist eine äußerst verwirrende, inakzeptable und vertrauensraubende Attitüde. Ein Unternehmen, das weltweit ihre Waren vertreibt, sollte bei Produkten dieser Preisklasse den Mut haben sich eindeutig zu positionieren.

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

17-02-2021 um 18:57 Uhr


Problem behoben

7 / 10

Kundenservice Note

JA

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Postalische Bestätigung eingegangen über Gerätekompatibilität eingegangen. Ende gut, alles gut.

1
Vorwerk
Zufriedenheitsindex: 44.1/100

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