Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe die Reise ZGZVJ/1 über Check24 bei den Reiseveranstalter 5vorFlug gebucht.
Die Stornierungsbestätigung seitens Check24 liegt mir seit dem 16.03.2020 vor. Seit dem ist eine Rückerstattung oder eine Rückmeldung jeglicher Art noch nicht erfolgt. Check24 bittet um Geduld und von 5vorFlug kommt überhaupt keine Rückmeldung wann und in welcher Form es eine Erstattung gibt,
Laut § 61h Abs.3 BGB, ist der Reisende im Recht und hat umgehend Anspruch auf das volle gezahlte Geld.
Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 6 AT, d.h. bis spätestens 21.04.2020 wünsche ich den vollen Geldbetrag i.H.v. 922€ zurück.
Mit freundlichen Grüßen
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
19-05-2020 um 21:13 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteNEIN
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