Entschädigung auf Grundlage der EU-Verordnung Nr. 261/2004
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. November 2009 in den verbundenen Rechtssachen C-402/07 und C-432/07 haben Flugreisende bei Ankunftsverspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach Artikel 7 der Verordnung (EG) 261/2004. Dieser Rechtsprechung folgt auch der BGH (BGH, Urteil vom 18.02.2010, Az. Xa ZR 95/06).
Der flug hatte 4:15 Stunden Verspätung
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
25-10-2022 um 10:28 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?Ich sollte mich Fluggesellschaft mich weiter leiten um meine Entschädigung zu lösen
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