Unzulässige Zahlungsaufforderung und einseitige Aboverlängerung nach fristgerechter Abokündigung

  • Behoben
  • 12 Mär 2024
  • #590897
  • 88
Anzeige

Am 17.01.2023 habe ich bei "Exclusiv Marketing" und PVZ ein Playboy-Abo abgeschlossen für eine einmalige Jahreslastschrift von 18 €. Noch einmal ganz deutlich: Ein Jahresabo und der ganze Jahresbetrag wurde mir auf ein Mal abgebucht. Die Zustellung begann mit Ausgabe 4/2023, Erscheinungsdatum 09.03.2023.

Am 02.01.2024 habe ich per E-Mail gekündigt und am 19.01. und 02.02. sind erneute Kündigungsmails rausgegangen, weil die 10 Tage Bearbeitungszeit nicht eingehalten wurden, die in der automatischen Rückmail versprochen wurden. Am 12.02.2024 kam schließlich eine Kündigungsbestätigung mit Datum vom 10.02., aber nun wurde dort mindestens ein Heft weiter genannt, als mein Jahresabo hätte gehen sollen: „Die Belieferung endet voraussichtlich nach Heft-Nr 2024-05, welche am 07.03.2024 erscheint.“
Also zunächst einmal kam am 05.03.2024 erst Ausgabe 4/2024 heraus, aber warum sollte mein Abo nun bis Ausgabe 5/2024 gehen? Auch bei der Kundennummer fiel mir eine vorangestellte 1 auf, die zuvor nie in meinen von der PVZ erhaltenen Mails zum Abo vorkam.
Ich hatte das für Flüchtigkeitsfehler gehalten und abgewartet.

Am 27.02. versuchte die PVZ 26,40 € von dem Konto abzubuchen, von dem sie bereits ein Jahr zuvor die Lastschrift von 18 € für das ganze Jahresabo abgebucht hatte. Mein Konto war nicht gedeckt, so dass die Lastschrift abprallte und ich schließlich die Woche darauf postalisch eine "Zahlungserinnerung" erhielt, mit Mahngebühr und Bankgebühr, die den Gesamtbetrag auf verstörende 37,85 € anwachsen ließen. Pikant auch das angebliche Datum des Briefs vom 01.03., den ich jedoch erst zum 07.03. erhielt, aber mit Androhung von Verzugszinsen nach 10 Tagen. Hier wird also zum sofortigen Handeln ohne zu hinterfragen gedrängt.

Ich habe erhalten:

Hefte 4/2024 - 4/2024 (13 Monatshefte statt 12)

Außerdem die Sonderhefte:
Playboy Sonderheft 2/2023, "Icons", Erscheinungsdatum 23.08.2023.
Playboy Sonderheft "How to be a Man 2023", Erscheinungsdatum 22.11.2023

Macht gesamt 15 Hefte. Ein Playboy-Jahresabo umfasst je nach Quelle 15 oder 14 Hefte, leider hatte ich mir die genaue Zahl bei Vertragsabschluss nicht notiert, aber der MyDealz-Deal von damals schreibt von 14 Ausgaben (MyDealz-Suche: "Playboy Abo print+digital 18€ 14 Ausgaben", vom 06.12.2022).
Mein Jahresabo hätte demnach mit Heft 3/2024, Erscheinungsdatum 06.02.2024, enden sollen, aber stattdessen erhalte ich am 07.03. tatsächlich die Ausgabe 4/2024. Wieso das?

Ich habe am 02.01, am 19.01. und 02.02. Kündigungsmails an PVZ verschickt. Der Eingangszeitpunkt muss zählen, nicht die Bearbeitung, so ist das Rechtspraxis. Von Anfang Januar bis Anfang März waren es noch stolze zwei Monate Zeit.

Aus der Liefervereinbarung bei Vertragsabschluss:
„Der gewählte Empfänger oder Sie erhalten Ihren Wunschtitel zunächst für 12 Monate. Das Abo verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zum jeweils gültigen Heftpreis (zzt. 13,20 € je Ausgabe) auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von einem Monat in Textform (per Briefpost, Fax oder E-Mail) gegenüber dem mit der Betreuung beauftragten Dienstleister kündbar.“

Lassen wir für einen Augenblick die verwegene Möglichkeit zu, dass es juristisch haltbar sei, dass erst der Zeitpunkt der Bearbeitung gelte: Selbst dann stellt sich die Frage: Wieso verlängert die PVZ das Abo bis Ausgabe 05/2024, die erst Anfang April erscheinen wird? Maximal ein Monat wäre zulässig, weil von der Bearbeitung am 10.02. bis Ausgabe 05/2024 Anfang April noch mehr als ein Monat lägen und somit selbst unter dieser Perspektive die Kündigungsfrist "von einem Monat" eingehalten worden wäre.
Von allen drein Kündigungen habe ich automatische Eingangsbestätigungen von der PVZ am Tage des Versands erhalten.

Konkludierend verdichtet sich alles auf diese Frage: Warum hat die PVZ versucht, mir je 13,20 € für die Ausgaben 4 + 5 /2024 zum Vollpreis abzubuchen, obwohl ich bereits fristgerecht über einen Monat vor Ablauf des regulären Jahresabos im Januar gekündigt hatte?
In der Zahlungserinnerung ist von weiteren Verzugszinsen bei nicht sofortiger Überweisung der 37,85 € die Rede (Erinnerung: Der Brief lässt mir dafür drei Tage Zeit). Die Telefonhotline, die ich einmal verblüffenderweise erreicht habe, mault mich nur an, ich müsse das zahlen, weil das so im System stünde und ich die Ausgabe 4/2024 ja eh bereits erhalten hätte.

Wieso a) PVZ offenbar die eigene, über einen Monat lang verschleppte Bearbeitung als fristdefinierend setzt statt meiner Maileingänge am 02.01, am 19.01. und 02.02. und wieso b) ich selbst dann auch noch einen Monat weiter bis Ausgabe 5/2024 zahlen solle, wollte sie mir nicht darlegen. Das Kleingedruckte, das bei fristgerechter Kündigung noch mindestens eine weitere Ausgabe aufdrängt, das will ich mal sehen. In den Liefervereinbarungen von "Exclusiv Marketing" und PVZ ist davon keine Rede.

Das Beste: Am 28.02., 26 Tage nach meiner dritten Kündigungsmail, erhielt ich eine weitere Kündigungsbestätigung, die mir nun eine Kündigung "zu Heft 06 2024" bestätigt. Es scheint mir System bei der PVZ zu haben, nicht nur die Monatsfrist kreativ auszulegen, sondern auch jeweils gleich zwei Monatsausgaben dranzuhängen, statt nur eine.
Diese reichlich verspätet eintrudelnde zweite Kündingungsbestätigung beweist zudem, dass sich meine erste Kündingungsbestätigung auf die Mails vom 02.01 oder 19.01. bezogen haben muss und nicht erst auf die dritte.

Ich verlange von der PVZ und Exclusiv Marketing die Zurücknahme der unzulässigen Zahlungsaufforderung für alle weiteren Ausgaben über Ausgabe 3/2024 hinaus.

Teilen

Ärger mit PVZ Pressevertriebszentrale?

Schreib sofort eine Beschwerde und löse dein Problem!

Beschwerde schreiben!

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

19-03-2024 um 22:38 Uhr


Problem behoben

6 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Man hat mir eine knappe Woche nach meinem Anrufen des Kundendienstes – wo ich verblüffenderweise tatsächlich mal durchkam – postalisch mitgeteilt, ich könne die Zahlungsaufforderung nun doch als gegenstandslos betrachten. Das ist natürlich erfreulich, diesen Ausgang hatte ich nach dem Gespräch definitiv nicht erwartet. Es bleibt der Eindruck der erstmal willkürlichen unberechtigten Aboverlängerungen um zwei Monate und ein Ausgehen vom Bearbeitungstag, statt des Eingangstags der Kündigung. Ich kann mir vorstellen, wäre die Lastschrift nicht abgeprallt, sondern gleich abgebucht worden, würde die PVZ sich jetzt widerspenstiger zeigen, das Geld zu erstatten.

1
PVZ Pressevertriebszentrale
Zufriedenheitsindex: 25.3/100

Problem mit PVZ Pressevertriebszentrale?

Beschwerde schreiben
Ist dies Ihr Unternehmen?

Ähnliche Reklamationen

Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.