Seit Lieferung defekter Kühlschrank

  • 13 Jan 2023
  • #457757
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Betr.: Fallnr. 3851726
Rückgabe eines defekten Elektrogerätes nach mehreren erfolglosen Nachbesserungsversuchen


Guten Tag!

Hiermit beschwere ich mich in aller Form über eine Ihrer Mitarbeiterinnen, die mich heute unerwünscht anrief. Nachdem ich ihr mitteilte,dass ich bereits mehr als 2 Termine zur Nachbesserung (Kühlschrank) gewährt habe und auf Rückgabe bestehe, fiel sie mir lautstark ins Wort. Ich sagte ihr, sie möge mich bitte ausreden lassen und fuhr fort, da merkte ich, dass sie aufgelegt hatte. Eine absolute Unverschämtheit. Schon, dass sie mir überhaupt ins Wort fiel, ist eine deutliche Unhöflichkeit und Dreistigkeit.

Ich untersage hiermit telefonische Kontaktaufnahme Ihrerseits!

Leider begingen wir den Fehler im letzten Jahr einen AEG Kühlschrank zu kaufen. Es zeigte sich, dass dieser von Anfang an defekt war.
Zuerst froren Sachen im mittleren Fach ein, inzwischen im unteren Fach. Unter dem Gemüsefach steht immer wieder Wasser, sodass das Wasser beim Herausziehen unter die Verkleidung (Einbaukühlschrank) läuft. D.H. seit fast einem Jahr kann es also zu gesundheitsgefährdender Schimmelbildung gekommen sein. Von den Lebensmitteln, die ich wegwerfen musste, nicht zu reden. Als ich merkte, dass diese Funktionsfehler ein Dauerzustand sind, reklamierte ich innerhalb der Garantie.

Seither erlebe ich einen wieder kehrenden Albtraum:

Die Terminvereinbarungen mit dem zuständigen "Servicepartner" waren eine Katastrophe.

Zuerst wurde mir ein Zeitfenster von 7.00 - 19.00 Uhr genannt, dann eines über 8 Stunden. Unzumutbar.

Auch als ich darauf verwies, dass ich einen Pflegefall betreue und auch Tiere versorgen muss, war man nicht einsichtig. Stattdessen gab es noch Vorwürfe! Sobald ich den AEG Kundendienst einschaltete und der sich mit diesem "Servicepartner" in Verbindung setzte, bekam ich ein Zeitfenster von 5 Stunden. Für jeden Termin waren dazu mehrere Telefonate mit dem "Servicepartner" und AEG nötig. Eine Zumutung, dazu noch in meiner Situation!

Die Techniker, die ins Haus kamen, sprachen kein, oder kaum Deutsch, sodass ich ihnen die Probleme kaum vermitteln konnte. Zuvor hatte ich diese aber schon beim "Servicepartner" ausführlich beschreiben müssen. Diese Information wurde also wohl nicht weiter gegeben. Über diesen bisherigen Servicepartner, der offensichtlich meint, die Kunden seien für ihn da und nicht der Reparaturdienst für die Kunden, beschwere ich mich hiermit auch in aller Form. Dort fehlte es an Kooperationsbereitschaft und Kundenfreundlichkeit (Service).

Seit September (!) lebe ich unfreiwillig mit dem AEG Kundendienst und diesem "Servicepartner" in unserem Leben. Durch die ständigen Anrufe und Mails ist mein Leben erheblich beeinträchtigt. Ich habe keine Zeit dafür! Ich wollte nur einen funktionierenden Kühlschrank und keinen Reparaturdienst in unserem Leben
.
Nun war am 09.01.23 der 3. Termin für eine Nachbesserung, der erfolglos verlief. Gemäss § 440 BGB ist dieser Teil damit erledigt. "
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Absatz 4 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."
Ich bestehe auf der Rückgabe. Dazu wurde der Media Markt kontaktiert, der aber darauf verwies, dass nun ein weiterer "Servicepartner" weitere Termine zur Nachbesserung wolle.
Dazu bin ich nicht bereit.

Angesichtes meiner besonderen Umstände (wie oben ausgeführt) ist mir dies nicht zuzumuten.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit einem AEG "Servicepartner" besteht meinerseits keinerlei Vertrauen in deren Auswahl und Kompetenz. Im Gegenteil, der Techniker, der am Montag erschien, war keinesfalls Vertrauen erweckend.

Bitte setzen Sie sich mit dem Media Markt in Verbindung und klären, dass juristisch meinerseits alles erfüllt wurde, um eine Rückgabe zu ermöglichen. Hierzu setze ich eine Frist bis zum 27.01.2023. Bitte senden Sie mir eine separate Eingangsbestätigung.

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