Diskriminierendes Verhalten

  • Ungelöst
  • 27 Mär 2022
  • #363940
  • 232
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Sehr geehrte Damen und Herren,
am 25. März wollte ich meinen wöchentlichen Einkauf beim Alnatura-Markt in Frankfurt, Leipziger Straße, erledigen. Dies gelang mir nicht, da ein Mitarbeiter mir das untersagte, weil ich eine medizinische statt eine FFP2-Maske trug. Es ist naheliegend zu sagen, das sind die Regeln, aber:
- Ich zeigte dem Mitarbeiter sofort 5 Kunden im Umkreis, die ebenfalls eine medizinische Maske trugen. Er meinte darauf hin, er könne nicht alle verfolgen.
- Knapp die Hälfte der Kunden trug eine medizinische Maske. Da der Mitarbeiter nur mich herausgriff, stellt dies ein ungleiches, d.h. diskriminierendes Verhalten dar. Es drängt sich der Verdacht der Altersdiskriminierung auf.
- Da ich ein Brot, das bereits im Einkaufswagen lag, nicht bezahlen konnte, gab ich es zurück. Es wurde umstandslos zurück in das Verkaufsregal gelegt. Dies ist ein Verstoß gegen die
Lebensmittelhygieneverordnung (“Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln”). Es ist schon interessant, dass Sie gegenüber Kunden auf die Einhaltung von Regeln bestehen, gleichzeitig selbst dagegen verstoßen.
- Meinen wöchentlichen Einkauf verteilte ich dann auf die umliegenden Geschäfte, Reformhaus, Rewe, dm. Mit meiner Maske hatte dort niemand Probleme. Ich werde auch in Zukunft dort einkaufen.

Verstehen Sie mich nicht falsch: Es mag diese FFP2-Regel geben und Sie können gerne als einziges Geschäft darauf bestehen. Hierzu brauche ich keine Erklärung. Interessant ist, 1. dass Sie eine einzelne Person herausgreifen und 2. gleichzeitig selbst gegen Hygieneauflagen verstoßen.

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

02-05-2022 um 11:52 Uhr


Problem ungelöst

5 / 10

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NEIN

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Der Kundenservice hat sich umgehend gemeldet, die unterschiedlichen Auffassungen bleiben jedoch bestehen.

1
Alnatura
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