Wir hatten einen Parkplatz für 162.-EUR im September/Oktober gebucht. Die Reise wurde durch den Reiseveranstalter wegen Covid19 abgesagt.
Nun sollen wir mit einem 50.-EUR Gutschein abgespeist werden, der nur bis 31.12.2021 gültig ist. Das kann es ja nicht sein.
Die Firma beruft sich immer wieder auf ihre AGB's, nach denen eine Stornierung nicht möglich ist - wir können da genauso wenig oder viel dafür wie die Fa. Apcoa.
Das ist -auch in dieser Zeit- kein Geschäftsgebaren. Auch viele andere haben um ihre Existenz zu kämpfen.
Fazit : Wir empfehlen allen Lesern, die Firma künftig zu meiden - es gibt ja auch noch andere Flughäfen bzw. Möglichkeiten des Parkens.
Antwort von Apcoa Parking
17-09-2020 um 08:50
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wir haben Verständnis dafür, dass der Gutschein nicht Ihren Erwartungen entspricht.
Es handelt sich bei Ihrem Gutschein jedoch um eine Kulanz, die wir ohne einen Rechtsanspruch gewähren.
Bitte beachten Sie, dass unsere Dienstleistung Ihnen jederzeit zur Verfügung stünde. Unser Vertrag wurde unabhängig von anderen Verträgen geschlossen.
Eine Stornierung ist laut unseren AGB ausgeschlossen.
Wir möchten mit dem Gutschein in diesen schweren Zeiten jedoch ein Zeichen setzen und Ihnen Ihre nächste Reise ein Stück angenehmer gestalten.
Bitte beachten Sie auch, dass dieser Gutschein übertragbar ist.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr APCOA Serviceteam
Antwort von Harald
17-09-2020 um 23:17
So kann man sich auch rausreden. Einfach auf die AGBs berufen und dann etwas von Kulanz anbieten - das ist doch lachhaft.
Was soll ich mit dem Gutschein bzw. mit der Leistung eines Parkplatzes am Stuttgarter Flughafen anfangen, wenn ich nicht in Urlaub fliegen kann.
Wir bedanken uns für Ihre segensreichen Worte und wiederholen nochmals unsere Forderung
und die lautet - Rücküberweisung des gesamten Betrages abzüglich ihrer Auslagen binnen 4 Wochen.
Nicht mehr und nicht weniger.
Antwort von Apcoa Parking
18-09-2020 um 09:44
Sehr geehrter Herr,
ich bedauere, dass es im aktuellen Fall zu Unannehmlichkeiten gekommen ist.
In Anbetracht der aktuellen Situation und der rechtlichen Gesamtbetrachtung ist unser Kulanzmodell eine belastbare und erfahrungsgemäß in den meisten Situationen auch eine gute Lösung für unsere Kunden.
Dies kann im Einzelfall jedoch auch anders wahrgenommen werden, auch wenn wir davon überzeugt sind, uns im Rahmen unserer Möglichkeiten auf freiwilliger Basis in einem sehr marktgerechten Bereich zu bewegen.
Wir möchten jedoch jeden unserer Kunden in Zukunft wieder bei uns begrüßen und erstatten in Ihrem Fall den gezahlten Betrag in voller Höhe an Sie zurück. Der Betrag wird in wenigen Tagen bei Ihnen eingehen. Dies geschieht ohne jeglichen rechtlichen Anspruch. Es soll Ihnen jedoch zeigen, dass wir für jede Situation eine für unsere Kunden zufriedenstellende Lösung finden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr APCOA Serviceteam
Endgültige Einschätzung von Harald
28-09-2020 um 18:45
Problem gelöst
2 / 10
KundendienstbewertungNein
Würden Sie es empfehlen?
Wir haben tatsächlich unser Geld (162.-EUR) vor 3 Tagen zurückerstattet bekommen. Reklamieren24 sei Dank.
Trotzdem werden wir uns sehr genau überlegen, ob wir nochmals mit der Fa. Apcoa Parking einen Vertrag eingehen.
Es ist kein guter Stil, wenn man zuerst eine Rückzahlung verweigert und auf seine ach so wichtigen AGB's verweist, um dann kulanzhalber dem Kunden einen 50.-EUR-Gutschein unterzujubeln, welcher nur für das Jahr 2021 gelten soll.
Ich denke, dass die Fa. Apcoa mit ihren tausenden von Stellplätzen/Parkplätzen zwar erhebliche Einbussen in Kauf nehmen musste, jedoch mit Sicherheit in die Insolvenz getrieben wird. Auch andere müssen den Gürtel in Corona-Zeiten enger schnallen.
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