BER Flughafen Parkgebühr in Höhe von €1367

  • 20 Apr 2024
  • #597910
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Hiermit möchte ich gegen eine Parkgebühr in Höhe von €1367, die ich am 5. April 2024 am BER-Flughafen T1 erhalten habe, förmlich Einspruch einlegen.

Ich habe das Parking für P1 am 3. April vorgebucht und €114 im Voraus bezahlt, da ich mit meiner Frau, zwei Kleinkindern, Kinderwagen und Gepäck reiste. Ich orientierte mich nach dem Foto und den Informationen auf der Webseite, dass sich P1 direkt am Flughafenterminal befindet (ein Fotobeweis ist beigefügt) und nur eine Gehminute zu Fuß vom Terminal entfernt sei. Zum Vergleich werden die anderen Parkingbereiche am Flughafen mit einem Foto vom genauen Parkhaus gezeigt, so dass ich der überzeugung war, dass das Foto mir den genauen Parkplatz zeigte. Da ich ja alles im Voraus gebucht und bezahlt hatte, war es ja meine klare Absicht in P1 zu parken.

Als ich auf das Flughafengelände fuhr, war mir die Schilderung zu P1 nicht klar und verwirrend. Ich parkte mit guter Absicht und aus voller Überzeugung, am richtigen Ort zu sein, der ja, wie auf der Webseite beschrieben, überdacht war und nur eine Gehminute von T1 entfernt war. Dass es nur für Kurzzeitparker war, habe ich nicht wahrgenommen. Es wäre ja von mir irrational gewesen, bewusst für 2 Tage in der Kurzzeitzone zu parken.

Als wir dann am 05.04.2023 vom Flughafen losfahren wollten, war ich verwirrt und schockiert, dass ich falsch geparkt hatte und so eine enorme Parkgebühr zahlen musste. Im Nachhinein bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass meine Fehleinschätzung zum größten Teil von der nicht ausreichend klaren Information auf der Webseite und der nicht ausreichend klaren Schilderung am Flughafen, die zu P1 führt, stark beeinflusst war und mich dazu verleitet hatte, aus Überzeugung am richtigen Ort zu parken, falsch geparkt zu haben.



Ich hoffe daher, dass Sie aus den o.g. Gründen, die Parkgebühr aufheben werden und ich freue mich auf ein zeitnahes Rückschreiben.

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20-04-2024 um 10:21 Uhr

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