Betrug durch „Berget“ auf booking.com: Betrugsvertrag ist rechtlich nichtig! Trotzdem 100% Stornogebühren

  • Ungelöst
  • 05 Aug 2023
  • #525169
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Gebucht wurden 6 Übernachtungen mit der Familie in der Ferienhütte „Berget“.
Unter anderem war uns auch das Vorhandensein eines Badezimmers wichtig und ausschlaggebend für diese Buchung. Berget bewirbt „eigenes Badezimmer“ und „WC“.
Was würden Sie heutzutage beim Stichwort „eigenes Badezimmer“ erwarten?
Warme Dusche? WC? Geschlossener Raum? - Wir auch!
Was bekommen Sie bei „Berget“ auf Booking.com?
Keine Dusche. Kein WC. Nur kaltes Wasser (im ganzen Haus) aus einem kleinen Handwaschbecken im türlosen Durchgang von der Küche ins Durchgangsschlafzimmer.
Was erwarten Sie beim Stichwort „WC“?
Eine Toilette mit Wasserspülung im Haus? - Wir auch!
Was bekommen Sie bei „Berget“ auf Booking.com?
Ein Kompostklo. 30m außerhalb des Hauses. Bis zum Anschlag mit Exkrementen gefüllt. Das wäre eine tolle Erfahrung bei Nacht mit Starkregen gewesen.
Wir haben die Unterkunft sofort nach unserem Eintreffen (1 Tag vor Mietbeginn) ungenutzt storniert. Eine Woche Familienurlaub wurde fast verhindert. Wir hatten viel Mühe, für die Familie so kurzfristig eine Ersatz-Unterkunft zu organisieren.
100% Stornogebühren wurden zugunsten des Betrügers trotzdem fällig!
Booking.com lässt den Betrüger über die freiwillige Erstattung der 100% Storno-Gebühren selbst entscheiden! Nur ein Bruchteil der Stornogebühren wurde bisher nach langwieriger Reklamation vermeintlich "großzügig" vom Betrüger erstattet. Booking.com kommt seiner Obhutsverpflichtung nicht nach.
Für Booking.com scheint der Fall erledigt zu sein:
Mail booking.com: ".....Ich habe den Fall weiter untersucht, den Partner (Anmerkung des Verfassers: gemeint ist der Betrüger) kontaktiert und mit meinem Vorgesetzten über Ihre Situation gesprochen. Leider ist in diesem Fall die vom Partner angebotene Entschädigung endgültig und daher kann Booking keinen Unterschied machen....."
Es dürfte wohl kaum dem Betrüger obliegen, scheinbar "großzügig" eine inakzeptable "Entschädigung" nach eigenem Ermessen anzubieten!
Die volle Rückzahlung der Stornogebühren plus Entschädigung ist angemessen!
Der Betrüger ist weiterhin auf booking.com aktiv (Stand August 2023).
Wir werden rechtliche Schritte einleiten.

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

26-08-2023 um 13:47 Uhr


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Booking.com scheint das Hauptproblem, dass Betrug seitens des Vermieters vorliegt nicht besonders zu interessieren und lässt Betrüger weiter auf seiner Plattform aktiv bleiben. Briefe und Fotobeweise lässt booking.com unbeantwortet. Hohe, erschlichene Stornogebühren werden nicht vollständig erstattet.

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Booking.com
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