Vom Vermieter belogen und betrogen, booking.com deckt ihn und bügelt alle Reklamationen ab

  • Ungelöst
  • 02 Aug 2023
  • #523999
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Wir buchten über booking.com eine Ferienwohnung in Prag und überwiesen den ‎Mietpreis entsprechend den Buchungsbedingungen im Voraus. In der ‎Bestätigungsmail des Vermieters wurden wir aufgefordert, uns nicht direkt an der ‎Wohnung, sondern an einer etliche Gehminuten entfernten Straßenbahnhaltestelle ‎einzufinden und dort eine Kontaktperson anzurufen, welche uns dann zur Wohnung ‎führen würde (was mir schon seltsam vorkam). In der durch dauernde Nachfragen ‎des Vermieters über das Nachrichtenportal von booking.com nervig ausufernden ‎Folgekorrespondenz des Vermieters wurde immer wieder nachgefragt, wann wir ‎denn einträfen, obwohl wir schon längst eine Ankunftszeit (bis 18 Uhr) vereinbart ‎und auch vom Vermieter schriftlich bestätigt bekommen hatten. Wochen nach der ‎Reservierungsbestätigung verlangte der Vermieter plötzlich die Übersendung von ‎Kopien unserer Ausweise, was ich aus Gründen der Missbrauchsprävention ‎ablehnte und stattdessen anbot, die Ausweise bei Ankunft vorzulegen, damit die ‎erforderlichen Identifikationsdaten aufgenommen werden können (wie wir das bei ‎allen anderen Reservierungen in der Vergangenheit auch praktiziert hatten). Der ‎Vermieter antwortete, er werde nichts gegen meinen Willen tun und ich solle mich ‎beruhigen.‎
Als wir am Anreisetag um 16:50 Uhr (!) an der Haltestelle eintrafen, war die ‎Kontaktperson über 20 Minuten hinweg telefonisch nicht erreichbar (permanent ‎besetzt). Plötzlich meldete sich der Vermieter selbst telefonisch und erklärte auf ‎Englisch, die Buchung sei storniert worden, da wir uns geweigert hätten, uns ‎auszuweisen und außerdem zu spät eingetroffen seien. Er legte nach dieser ‎Mitteilung sofort auf, ohne eine Antwort abzuwarten. ‎
Enttäuscht und erbost ob dieses dreisten Betruges machten wir uns mit Gepäck auf ‎die Suche nach einer alternativen Bleibe und kamen schließlich in einem ‎‎(wesentlich teureren) Hotel unter. ‎
Während des Aufenthalts und danach war eine von booking.com „empfohlene“ ‎Kontaktaufnahme mit dem Vermieter nicht möglich. Mails konnten nicht zugestellt ‎werden, Anrufe wurden nicht angenommen. ‎
Anschließende Reklamationen bei booking.com blieben sämtlich ohne Erfolg. Mails ‎an den Kundenservice wurden nicht oder mit ablehnenden Standardtexten ‎beantwortet, der telefonische Kundenservice ließ mich unter dem Vorwand, es sei ‎aktuell kein Deutsch sprechender Mitarbeiter verfügbar, lange in der Warteschleife ‎zappeln. Wenn dann schließlich jemand den Anruf entgegennahm, handelte es sich ‎ausnahmslos um zwar freundliche, aber hinsichtlich ihrer deutschen ‎Sprachkompetenz eingeschränkte Personen mit Migrationshintergrund, die das ‎Anliegen nicht adäquat erfassen, sondern nur Weiterleitung und schriftliche ‎Rückmeldung anbieten konnten. In zwei Fällen wurde sogar aufgelegt, als ich ‎gerade mit der Sachverhaltsschilderung begonnen hatte.

Die nachfolgenden Rückmeldungen von booking.com waren an Frechheit nicht zu ‎überbieten: In der ersten hieß es, sie hätten vom Vermieter erfahren, dass er uns ‎adäquat untergebracht hätte (!). Als ich daraufhin nochmals telefonisch und ‎schriftlich reklamierte, erreichte mich folgende Botschaft „ Bezüglich Ihrer Anfrage ‎teilen wir Ihnen mit, dass nach Überprüfung mit unserer Fachabteilung ist eine ‎Rückerstattung für diese Buchung leider nicht möglich. Die Unterkunft macht keine ‎Ausnahme“.

Booking.com schließt sich ungeprüft den Lügen des Vermieters an und lässt auch ‎einen langjährigen Kunden im Regen stehen. Beschwerden werden abgewimmelt, ‎sogar wenn (wie in meinem Fall) für alle Behauptungen Beweis angetreten werden ‎konnte. Man lässt sich die Vermittlungsprovision nicht nehmen, egal was ‎vorgebracht wird, das ganze „Hilfsangebot“ für hintergangene Kunden ist ein ‎Scheinkonstrukt. ‎

Ich prüfe derzeit gerichtliche Schritte, da ich diese dreiste Abzocke mit ‎Rückendeckung von booking.com nicht hinnehmen möchte. ‎

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

16-08-2023 um 21:57 Uhr


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Freundlich, aber inkompetent und nur eine vorgeschobene Alibiinstanz. Tatsächlich wird auch substantiierten Reklamationen mit gutem Beweisantritt und Zeugen nicht ernsthaft nachgegangen. Der Schutz der Geschäftsbeziehungen zu den Vermietern hat für booking.com absolute Priorität, dafür lässt man auch langjährige Kunden auflaufen.

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Booking.com
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