Verpackung der Reklamation

  • Beantwortet
  • 05 Sep 2022
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Ihre Reklamation: L80188818

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ende August 2022 schickte ich eine Grafikksrte 2070 zur Reparatur zu Caseking. Laut E-Mail von Herrn Völkel kam diese schlecht verpackt und kaputt an.
Ich schaltete GLS schon ein und es gab mehrere Telefonate am 02.09.2022, wo ich auch um Rückruf von Herrn Völkel bat, da er immer nur mit meinem 16ährigen Sohn telefonierte. Heute musste ich mir von ihm anhören, "dass es auch andere Leute schaffen, eine Grafikkarte ordentlich zu verpacken". Dieser Ton geht mir eindeutig zu weit. Für mich war die Grafikkarte im sehr festen Karton von Vorwerk mit Kückenrolle und Luftpolstern fest verpackt.
Ich bitte Sie, dass Sie sich diesem Thema schnellstmöglich annehmen und um Rückruf unter ****** oder per Mail unter ******@gmail.com.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

****** ******

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08-09-2022 um 20:52 Uhr


Hallo ******,

weder du noch dein Sohn bist unser Vertragspartner, da der Gaming-PC ursprünglich von einer anderen Person erworben wurde, über die auch unsere Kommunikation bisher gelaufen ist. Ich wiederhole deshalb auch hier meine Antwort aus unserem Ticketsystem, die dir bereits bekannt sein dürfte:

Die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung ("Gewährleistung") gemäß § 437 ff. BGB bezieht sich generell nur auf Mängel, die bereits bei Gefahrübergang (Warenerhalt) existiert haben oder im Keim angelegt waren, jedoch niemals auf solche, die durch unsachgemäße Handhabung, bestimmungswidrige Nutzung oder fahrlässig bzw. mutwillig herbeigeführte Beschädigungen, unnatürliche Abnutzungen und später auftretenden Verschleiß zurückzuführen sind. Außerdem ist sie angesichts des Kaufdatums des Komplettsystems vom 12.11.2019 bereits abgelaufen, weshalb die Reklamation rein theoretisch im Rahmen unserer freiwilligen dreijährigen King Mod-Garantie ablaufen würde.

Bei der Prüfung der Rücksendung vom 25.08.2022 stellte sich jedoch ein mechanischer Totalschaden am Produkt heraus, der evidenterweise nichts mit der ursprünglichen Mängelrüge zu tun hat. Bei dieser Form der selbstverschuldeten Beschädigung ist eine Abwicklung weder im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Sachmängelhaftung noch nach unserer King Mod-Garantie möglich. Der Schaden wurde durch uns trotz der ohnehin zu deinen Ungunsten bestehenden Beweislast auch für eine ggf. gerichtliche Beweisführung entsprechend dokumentiert. Wir haben dir die Fotos bereits zukommen lassen und haben sie aufgrund der öffentlichen Beschwerde hier ebenfalls zur öffentlichen Begutachtung bereitgestellt:

https://drive.google.com/drive/folders/1BnMhcJASYeOe7p6qpwBahU8CwjY04ArN

Darauf zu erkennen ist eine eindeutig unzureichend verpackte Grafikkarte in einem zu kleinen Fremdkarton (die Originalverpackung samt Styroporpolstermaterialien wurde ursprünglich mit dem System ausgeliefert) ohne zusätzliche Innenverpackung, weshalb das Slotblech die Außenwand des Kartons sogar durchbohrt hat und dadurch verbogen wurde. Außerdem ist eine LED-Leiste abgebrochen und die mangelhafte und nicht einmal den Innenraum dieses ungeeigneten Kartons ausfüllende Polsterung einhergehend mit der Abwesenheit einer essentiellen antistatischen Schutzfolie ist ersichtlich. Stattdessen wurde herkömmliche Küchenrolle aus Zellstoff verwendet, die die gegenteilige Wirkung besitzt. Eine derartige Verpackung kann vom Prinzip her nicht dazu in der Lage sein, sensible Elektronik wie eine Grafikkarte beim oft rabiaten Warentransport zu schützen, zwangsläufig eintretende Erschütterungen zu dämpfen oder Kollisionen zu verhindern.

Angesichts des für eine unsachgemäße Handhabung typischen Schadensbildes müssen wir hier klares Eigenverschulden konstatieren. Ursächlich dafür ist eine zu dürftige und ungeeignete vom Kunden gewählte Verpackung, die der besonderen Produktbeschaffenheit nicht hinreichend Rechnung trägt. Filigrane Mikroelektronik ist allgemein als besonders zerbrechlich bekannt und unterliegt einer erhöhten Schadensanfälligkeit. Es liegt im Verantwortungsbereich des Käufers, Schadensrisiken durch eine entsprechende Schutzverpackung zu minimieren und sich im Zweifel an der Qualität, dem Umfang und der Struktur der Originalverpackung zu orientieren, sollte diese partiell oder vollständig verfrüht vernichtet worden sein (MüKoBGB/Fritsche, 7. Aufl. 2016, § 355 Rn. 59).

Ein Verschulden des Transportdienstleisters kann darüber hinaus ausgeschlossen werden, zumal auch hier eine unzureichende Verpackung den jeweiligen Transportbestimmungen zuwiderläuft. Ungeachtet des generellen Transportrisikos haben wir demzufolge einen solchen Schadensfall nicht zu vertreten und die Gefahrtragung unsererseits ist analog zu § 447 BGB bei der Rücksendung reklamierter Waren auf zufällige Transportschäden beschränkt (MüKoBGB/Fritsche, 7. Aufl. 2016, § 355 Rn. 58). Die Verschlechterungen bzw. Beschädigungen sind hier jedoch kausal auf ein nachlässiges sowie gefahrerhöhendes Verbraucherverhalten zurückzuführen, weshalb das Transportrisiko beim Käufer verbleibt.

Aufgrund der Verletzung deiner Sorgfaltspflicht dahingehend, die Transportsicherheit zu gewährleisten, indem eine zuverlässige und beschaffenheitsadäquate Verpackung gewählt wird, müssen wir dein Reklamationsersuchen im Rahmen unserer freiwilligen Garantie ablehnen. Wir bieten dir an, den Artikel fachgerecht zu entsorgen. Alternativ bieten wir an, dir das mechanisch beschädigte Produkt unverändert wieder auszuhändigen.

Du kannst mich auch direkt via Mail an "mike@caseking.de" erreichen, falls noch Fragen offen sind.

Liebe Grüße
Mike
Caseking Community-Service

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