Keine Entschädigung nach 9h Flugverspätung, notwendigem Umzug und fehlerhafter Hotelbeschreibung

  • Ungelöst
  • 26 Feb 2022
  • #354227
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Wir hatten während unseres 1-wöchigen Kreta-Aufenthalts bereits versucht mit der DerTour-Hotline Kontakt aufzunehmen, jedoch ohne Erfolg. Darauf hin haben wir unseren Mängelbericht unmittelbar nach Rückreise an DerTour gerichtet. DerTour beruft sich auf die Mitwirkungs- und Schadensminderungspflicht des Reisenden und dass die Meldung an die ortsansässige Reiseleitung hätte erfolgen müssen und lehnt jegliche Entschädigung ab. Bei Punkten welche den schlechten Zustand des 5-Sterne-Hotels betreffen kann ich diesen Einwand verstehen. Jedoch stelle ich mir die Frage, wie ich bei den folgenden Mängeln zur Schadensminderung hätte beitragen können ?

1. Folgen einer 9-stündige Flugverspätung.
- Nachtzuschlag in Höhe von 20€ beim Autovermieter aufgrund der Ankunft nach Mitternacht
- Entfall eines Abendessens
- Entgangene Urlaubszeit durch die Verspätung (die Ankunft um 6Uhr morgens machte den ersten Urlaubstag zudem völlig unbrauchbar)

2. Unverschuldeter Zimmerumzug innerhalb des Hotels.
Am 2. Tag war ein Zimmerumzug notwendig, weil das gebuchte Meerblickzimmer am 1. Tag nicht verfügbar war. Der Fehler lag bei DerTour oder dem Hotel. Der örtliche Reiseleiter hätte daran nichts ändern können. Zumal es aufgrund der verspäteten Ankunftszeit um 6Uhr morgens keine andere Möglichkeit als das zugewiesene Zimmer zu beziehen. Der Nachtportier konnte nichts zu den Raumbelegungen sagen und anderes Personal war nicht vor Ort.

3. Lärmbelästigung durch vielbefahrene 2-spurige Straße statt Promenade.
Laut DerTour-Hotelbeschreibung ist das Hotel ruhig gelegen und nur durch eine Promenade vom Strand getrennt. Es handelt sich dabei ganz eindeutig um eine Falschaussage. Nicht erwähnt wird nämlich die vielbefahrene 2-spurige Straße zwischen Hotel und Strand. Laut Definition handelt es sich bei einer Promenade um eine breiten Spazierweg. Bei einer 2-spurigen vielbefahrenen Straße handelt es sich definitionsgemäß definitiv nicht um eine Promenade. Alle Meerblickzimmer lagen in etwa 10m Abstand zur Straße und waren damit unvermeidlich dem Verkehrslärm ausgesetzt. Aufgrund der mäßigen Schallschutzwirkung der Verglasung war man auch im Zimmer dem Lärm ausgesetzt.
Der Fehler liegt an der falschen Beschreibung von DerTour und hätte auch durch die ortsansässige Reiseleitung nicht korrigiert werden können.


Darüber hinaus gab es diverse Unzulänglichkeiten am Hotel, welches einem 5-Sterne-Hotel bei weitem nicht gerecht wurde. Diese hätte man aber wahrscheinlich tatsächlich vor Ort mit einem Reiseleiter durchgehen müssen. In der angehängten Mängelbeschreibung, welche unmittelbar nach Rückkehr an DerTour gesendet wurde, sind diese aber auch aufgeführt.

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