Überbuchung SBH Monica

  • Ungelöst
  • 12 Okt 2023
  • #550826
  • 110
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DER Touristik Deutschland GmbH

Buchungsnummer: 113998628 11.10.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

vom 24.09.2023 bis zum 02.10.2023 habe ich bei Ihrer Gesellschaft Urlaub auf Fuerteventura gebucht.
Nach ausführlicher Recherche und vielen Vergleichen habe ich mich für das SBH Monica Beach Resort entschieden. Leider bin ich jedoch im SBH Taro Beach untergebracht worden, da das Monica völlig überbucht war. Ca. 30 bis 40 andere Gäste ereilte das gleiche Schicksal.

Dieses Hotel ist in keiner Weise vergleichbar. Die Zimmer sind alt und abgewohnt, das Monica Beach ist jedoch 2015 renoviert worden.
Es gab nur einen statt 4 Pools, nur ein Restaurant, Bars waren nur zwei vorhanden statt sechs, die auch nur abwechselnd geöffnet waren.

Abends musste man mindestens 15 Minuten auf ein Getränk warten, die Schlange vor der Theke bestand aus 25 - 30 Gästen, die von nur einem Mitarbeiter bedient wurden.
Da ich allein verreist bin, habe ich mich auch auf die Abendunterhaltung gefreut, die überhaupt nicht stattfand.

Unter einem Urlaub, für den ich über ein Jahr gespart habe, habe ich mir etwas anderes vorgestellt.

Wenn ich ein Hotel mit den ausgewiesenen Merkmalen buche und bezahle, erwarte ich diese Leistungen vor Ort und möchte dafür nicht in ein anderes Hotel gehen müssen.

Die Reiseleiterin Frau Heike Kaufmann musste ich zweimal aufsuchen um meine Reklamationsbestätigung zu erhalten. Meine Urlaubszeit ist wertvoll für mich, für Ihre Mitarbeiter offensichtlich nicht.
Das Abhilfeangebot Ihres Unternehmens war für mich in keiner Weise akzeptabel.

Bezüglich des Busfahrerstreiks am 02.10.2023 habe ich am 29.09.2023 eine SMS von Ihnen erhalten, dass der Bus mich WAHRSCHEINLICH wie geplant abholt, ich mich aber eventuell selbst um den Transfer kümmern müsse. Das hat mich gelinde gesagt, sprachlos gemacht. An einen entspannten Urlaub war danach nicht mehr zu denken.
Wegen der unsicheren Lage bin ich mit einem Taxi zum Flughafen gefahren.
Auf dem Merkblatt Ihres Unternehmens war eine Telefonnummer angegeben, bei der ich innerhalb der genannten Zeit erfolglos versucht habe anzurufen. Der lapidare Kommentar von Frau Kaufmann war, sie müsse das dann mal weitergeben.

Für die entgangene Urlaubsfreude, auf die ich lange gespart habe, erwarte ich laut Paragraph 651a BGB eine entsprechende Entschädigung in Höhe von 25% des Reisepreises.

Ich erwarte Ihre Antwort bis zum 23.10.2023.

Mit freundlichen Grüßen

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12-10-2023 um 13:17 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an DER Touristik weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

27-10-2023 um 08:14 Uhr


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