Ihr Gepäckschaden - Vereinbarte Abholung NICHT erfolgt!

  • 01 Apr 2024
  • #594576
  • 36
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Dr. ****** Kauermann
Jürgensallee 121
22605 Hamburg
******


Sehr geehrte Damen und Herren,

leider ist die gebuchte und von Ihnen bestätige Abholung des Gepäckstückes durch GLS NICHT zum vereinbarten Termin erfolgt.
Auch hat KEINERLEI Kommunikation dazu stattgefunden wie z.B. die Ankündigung einer Terminverschiebung.
Meine Frau hat extra am vereinbarten Termin im Homeoffice gearbeitet, um den beschädigten Koffer übergeben zu können.

Wir fordern Sie jetzt auf, das beschädigte Gepäckstück unverzüglich am 2.4. VORMITTAGS zwischen 9:00 und 12:00 abholen zu lassen.
Ansonsten werten wir das als vorsätzliche Verschleppung des Schadens und werden den Vorgang unserem Rechtsanwalt übergeben.

Gruß
Dr. ****** Kauermann

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01-04-2024 um 14:25 Uhr

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