SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,
AM 15.9.1923 ÜBERMITTELTE,ICH IHNEN DEN ZÄHLERSTAND.
DARAUFHIN, TEILTEN SIE MIR LEDIGLICH DEN NEUEN ABSCHLAGSBETRAG MIT, DER GERINGER AUSFÄLLT ALS BISHER. ALSO KANN MAN JA VON EINER RÜCKZAHLUNG AUSGEHEN. Lt. GESETZ SIND GUTHABEN INNERHALB VON 14 TAGEN ZU ERSTATTEN. ICH BITTE UM SOFORTIGE ERLEDIGUNG, SONST WERDE ICH KÜNFTIGE ABSCHLÄGE EINBEHALTEN.
Mit freundlichen Grüßen
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