Rückerstattung der Mitgliedsbeiträge für Zeiträume der Schließung in 2020

  • Ungelöst
  • 28 Jun 2021
  • #256858
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Es bestand ein Mitgliedsvertrag mit der Fair Fitness GmbH zur Nutzung der Fitnessangebote in den Studios der Kette. Diesen kündigte ich im Dezember 2020 außerordentlich. Mir wurde das Vertragsende zum 31.12.2020 bestätigt. Ich erbat mehrfach die Rückerstattung der Mitgliedsbeiträge für Zeiten, in denen das Studio in Weiden i.d.Oberpfalz coronabedingt geschlossen war. Hierzu schickte ich mehrere E-Mails an die Studioleitung in Weiden und die Verwaltungszentrale in Schwäbisch-Hall. Es folgte ein Einschreiben an die Verwaltungszentrale.
Bislang habe ich keine Erstattung oder Gegenleistung erhalten.
Der Anspruch hierfür ergibt sich jedoch zweifelsfrei aus §§346 Abs.1, 326 Abs.1 u. 4, 275 Abs.1 BGB.
Folgende Beiträge fordere ich daher zurück:
- anteilig März 2020,ab 17.03.2020: 34,90€ : 31 Tage x 15 Tage = 16,89€
- April 2020: 34,90€
- Mai 2020: 34,90€
- anteilig Juni 2020, bis 08.06.2020: 34,90€ : 30 Tage x 7 Tage = 8,14€
- November 2020: 34,90€
- Dezember 2020: 34,90€

Ebenfalls zu akzeptieren wäre ein Gutschein gemäß Art. 240 §5 EGBGB, insofern dieser allen gesetzlichen Anforderungen vollständig entspricht und somit nach dem 31.12.2021 ebenfalls die Auszahlung verlangt werden kann.

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