Ungerechtfertigte Forderung an Inkassobüro weitergegeben

  • 13 Dez 2022
  • #448207
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Ich habe in 2020 meine zweite Mitgliedschaft bei FitOne Stuttgart abgeschlossen. Beim Vertragsabschluss vor Ort habe ich mein altes Bändchen mitgebracht. Laut dem Vertragsformular sollte ich eine Verwaltungsgebühr (für die Neuausstellung eines Bändchen) bezahlen. Da ich mein altes noch hatte, wurde mir mitgeteilt, ich müsse die 25,00 Euro nicht bezahlen, dies sei systemisch hinterlegt worden. Der Ärger folgte in den kommenden Wochen und Monaten. Mein Zugang wurde dauerhaft gesperrt, bis ich die Verwaltungspauschale bezahle, so hieß es. Vor Ort wurde ich stets manuell freigeschaltet, helfen konnte mir keiner. Ich wurde an das Mitgliederportal und/oder die Mailadresse verwiesen. Anschließend habe ich mein Anliegen zunächst über das Mitgliederportal eingereicht und eine Rückmeldung mit Verweis auf die AGB erhalten, dass diese vertraglich vereinbart wurde. Die AGB habe ich anschließend geprüft mit dem Ergebnis, dass die Forderung unzulässig ist - unabhängig davon, dass mir kommuniziert wurde, dass ich keine Verwaltungspauschale zahlen muss. Da über das Mitgliederportal keine Dokumentation zur Beweisführung möglich war, habe ich mich zusätzlich an die FitOne Mailadresse "Info" & "Stuttgart" gewendet. Ein halbes Jahr blieb meine Anfrage unbeantwortet. Auf erneute Nachfrage wurde ich wieder an das Mitgliederportal verwiesen. Eine anschließende Rückmeldung habe ich nicht mehr erhalten.

P.s.: Über das Mitgliederportal konnte ich im nachhinein keine Nachrichten mehr senden, es trat dauerhaft ein Fehler auf. Dieser tritt Stand heute weiterhin auf. Heute habe ich dann etwas unerwartet eine Forderung von einem Inkassobüro erhalten. Grund: Offene Forderung aus dem Vertragsverhältnis mit FitOne - Verwaltungsgebühr i.H.v. 25,00 EUR. Die Summe hat sich mit Zinsen und Inkassogebühr zwischenzeitlich fast vervierfacht.

Allerdings ist die Forderung unberechtigt, dies habe ich mit Kenntlichmachung in den AGB und Stellungnahme FITOne bereits mitgeteilt. Statt einer Stellungnahme, folgt nach zwei Jahren das Schreiben vom Inkassobüro.

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