Im September 2017 beauftragte ich über Preisvergleich FUXX-Die Sparenergie mit der Gasversorgung für mein Einfamilienhaus. Die Lieferung erfolgte ab dem 01.01.2017. Nach einem Jahr wechselte ich zu einem anderen Gasversorger, wobei ich FUXX fristgerecht kündigte. Der Zählerstand wurde FUXX und dem Netzbetreiber (Westnetz) am 30.11.2018 gemeldet. Im Folgenden spielte sich dann dieses Szenario ab.
12.01.2019 Frist für die Legung der Abschlussrechnung durch FUXX gemäß § 40 Abs. 4 EnWG ist verstrichen.
13.01.2019 Anmahnung mit Fristsetzung der Rechnungslegung per E-Mail und per Einschreiben durch mich.
22.01.2019 Rechnungslegung durch FUXX. Rechnung weist jedoch ein zu niedriges zu erstattendes Guthaben aus.
24.01.2019 Widerspruch gegen falsche Abrechnung durch mich per E-Mail und per Einschreiben. Korrektur mit Fristsetzung angefordert
24.01.2019 Bestätigung der Rückzahlung des Guthabens durch FUXX, jedoch keine Angabe über Höhe und Termin.
28.01.2019 Überweisung des mit der Rechnung ausgewiesenen zu geringen Guthabens durch FUXX.
30.01.2019 Legung der korrigierten Rechnung durch FUXX. Rechnung weist fehlendes Guthaben aus.
30.01.2019 erneute Bestätigung der Rückzahlung des Guthabens durch FUXX, jedoch keine Angabe über Höhe und Termin.
Bis heute wurde der Differenzbetrag nicht überwiesen.
Es ist mir unverständlich, dass gegen dieses Unternehmen nicht rigoroser vorgegangen wird, obwohl es in vielen Foren Beschwerden gibt. Ein Konzessionsentzug wäre die logische Konsequenz.
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11-02-2019 um 12:01 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Fuxx Sparenergie weitergeleitet. Mehr erfahren.
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
14-03-2019 um 08:33 Uhr
Problem behoben
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Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?Sollte ich hier den Gasversorger beurteilen, so ist diese sehr negativ und ich rate dringendst von einem Vertrag ab. Wenn hier das Unternehmen reklamation24 beurteilt werden soll, so waren Aktivitäten in meiner Sache für mich nicht erkennbar und somit auch nicht urteilsfähig.
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