unentschuldbares Versäumnis der GGEW - katastrophale Sachbearbeitung

  • 28 Jul 2023
  • #521819
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Am 02.06.23 habe ich über Verivox meinen Stromvertrag Nr. 525865 zum Vertragsende 31.07.23 gekündigt. Kurze Zeit danach habe ich meinen weiteren Stromvertrag Nr. 525868 selbst bei ihnen gekündigt. Nachdem bis dato die Wechselprozesse noch nicht abgeschlossen sind, habe ich mich zur Klärung der ungewöhlichen Verzögerungen an meinen Netzbetreiber die Pfalzwerke gewandt. Dort wurde mir erklärt, dass meine Kündigungen dort noch nicht gekannt sind, weil sie von ihrem Unternehmen nicht an den Netzbetreiber weitergemeldet worden sind und folglich auch dort nicht bearbeitet werden konnten und daher der Wechselprozess auch noch nicht abgeschlossen sein kann.
Es dürfte auch ihnen klar sein, dass dies ein unentschuldbares Versäumnis ihres Unternehmens ist. Sollten sich daraus Mehrkosten für mich ergeben, wäre es ein Mindestmaß an Anstand und Fairness diese zu übernehmen.

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28-07-2023 um 14:43 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an GGEW weitergeleitet. Mehr erfahren.

11-08-2023 um 22:10 Uhr


Die GGEW hat zwar mittlerweile am 09.08. mich als ihr Stromkunde bei dem Netzbetreiber Pfalzwerke AG abgemeldet.
Doch die GGEW hat mir mit Schreiben vom 9.8. mitgeteilt, dass mein Vertrag dort erst am 20.08. endet und nicht wie von mir beabsichtigt und gekündigt zum 31.07.23. Ich habe meinen Vertrag bei GGEW fristgerecht am 02.06.23 zum 31.07.23 gekündigt und nicht zum 20.08. wie mir von GGEW mitgeteilt. Ich bestehe darauf, dass meine fristgerechte Kündigung zum 31.07. und nicht zum 20.08. wirksam wird. Es ist mir völlig unverständlich, wie die GGEW ein Vertragsende zum 20.08. herbeiführen möchte, obwohl ich meinen Vertrag fristgerecht zum 31.07. gekündigt habe. Dies lässt sich eindeutig nachweisen durch die Auftragsbestätigung meines neuen Anbieters die Maingau Energie GmbH vom 05.06.23. Dort wurde mir mitgeteilt, dass der bisherige Anbieter GGEW über den Wechsel zu dem neuen Anbieter Maingau mittels Kündigung informiert wurde und dass der voraussichtliche Vertragsbeginn bei Maingau der 31.07.23 sein wird. Dass die Versäumnisse bei GGEW zu meinen Lasten bereinigt werden sollen, werde ich nicht hinnehmen. Ich werde mich dagegen zur Wehr setzen, mit allen Rechtsmitteln die mir zur Verfügung stehen.

08-09-2023 um 12:27 Uhr


Ich kann leider erst heute antworten, da ich erst gestern aus meinem Urlaub zurückgekehrt bin.

Das Problem ist leider noch immer nicht erledigt. Ich habe der GGEW am 20.08.23 ein Schreiben zugehen lassen, das Schreiben wurde leider bis heute nicht beantwortet. Die GGEW versucht offentsichtlich auf Zeit zu spielen um meine Geduld zu testen. Die Bearbeitung meiner Schreiben bei der GGEW ist katastrophal und hat mit Kundenservice nichts zu tun. Es entspricht leider dem Gegenteil und die Bezeichnung der GGEW als Kundenservice ist eine Irreführung.

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GGEW
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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